Telefon-Warteschleifen sollen kostenlos werden

Bundeskabinett beschließt Reform des Telekommunikationsgesetzes

03. März 2011

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Verbesserungen bem Verbraucherschutz vor, etwa durch die kostenlosen Warteschleifen bei Telefon-Hotlines. Außerdem soll der Wechsel des Telefonanschluss-Anbieters künftig problemloser für den Kunden werden.

Telefon-Warteschleifen sollen kostenlos werden

Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen nach dem TKG-Entwurf künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden. In allen anderen Fällen, unter anderem bei allen Sonderrufnummern, sollen Warteschleifen für den Anrufer kostenlos werden. »Wird vom Unternehmen keine Leistung erbracht, dürfen auch keine Kosten berechnet werden«, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Des Weiteren muss der Anrufer künftig mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert werden sowie darüber, ob der Anruf einem Festpreis unterliegt oder ob der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorgaben soll die Entgeltzahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf entfallen.

Die neuen Regelungen sollen allerdings nicht sofort erst ein Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle in Kraft treten. Bis dahin soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden dürfen, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.

Regelungen zu Anbieter-Wechsel und Rufnummermitnahme

Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen TKG für die Telefon-Kunden: Der Entwurf stärkt die Verbraucherrechte im Falle eines Umzugs und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses. So soll die Umstellung des Anschlusses und der Anbieter-Wechsel künftig innerhalb eines Arbeitstages erfolgen. Zudem sollen Verbraucher künftig ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen können, ohne dass sie einen neuen Vertrag mit neu beginnender langer Vertragslaufzeit abschließen müssen. Voraussetzung ist, dass diese Leistung auch am neuen Standort verfügbar ist. Weiterhin sollen Mobilfunkkunden künftig ihre Rufnummer unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit jederzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen können.

Die TKG-Novelle soll auch für mehr Transparenz bei Verbraucherinformationen sorgen. So sollen Ortungsdiensteanbieter betroffene Nutzer künftig bei jeder Ortung ihres Handys per SMS informieren. Außerdem sollen Unternehmen genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen machne, etwa bei DSL-Anschlüssen, bei denen bisher meist nur die maximale Bandbreite genannt wird.

Meinungen zu Änderung des Telekommunikations-Gesetzes

Der Hightech-Verband BITKOM hat die Einführung kostenloser Warteschleifen bei allen Arten von Sonderrufnummern kritisiert. Das bedeute eine erhebliche technische und finanzielle Zusatzbelastung für die Telekommunikationsfirmen, so der Verband. Auch bei den geplanten Regelungen für den Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters oder bei Umzügen von Kundenanschlüssen sieht BITKOM Probleme und warnt vor zu engen zeitlichen Vorgaben: »Bei einer Frist von nur einem Arbeitstag ist zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten bei der Umstellung des Anschlusses auf einen anderen Anbieter zu rechnen«, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Für Telefonkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schätzt die vorgesehenen Neuerungen im Telekommunikationsgesetz als einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz ein, insbesondere die kostenlosen Warteschleifen und die Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Kunden beim Anbieterwechsel nicht ohne Anschluss dastehen. »Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das Gros unserer Forderungen aufgegriffen hat«, begrüßt vzbv-Vorstand Gerd Billen den Entwurf. Zu lange sind aus Sicht des vzbv die vorgesehenen Übergangsfristen für die Hotline-Warteschleifen. Die Übergangslösung für die ersten 12 Monate sei »nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel«, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Die erste Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf ist für den 15. April 2011 vorgesehen, die parlamentarischen Beratungen im Bundestag werden voraussichtlich im Mai beginnen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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