Bundesnetzagentur schlägt neue Entgelte für TAL vor

Telefonleitung zum Kunden wird 12 Cent netto billiger billiger

31. März 2011

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), auch »letzte Meile« genannt, veröffentlicht. Diese Entelte müssen die Wettbewerber wie 1&1, Alice oder Vodafone monatlich an die Telekom zahlen, wenn sie einen Telefonanschluss über eine Kupferdoppelader beim Kunden schalten wollen. Bisher durfte die Telekom ihren Wettbewerbern 10,20 Euro im Monat für die Anmietung der »letzten Meile« berechnen und hat im Januar sogar eine Erhöhung auf 12,90 Euro beantragt. Nun hat die Bundesnetzagentur eine Senkung des Entgeltes vorgeschlagen: die Telekom Deutschland GmbH müsse demnach ihren Wettbewerbern die TAL ab dem 1. April 2011 für monatlich 10,08 Euro überlassen. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger, das sind die grauen Kästen am Straßenrand, darf die Telekom nach dem Entscheidungsentwurf künftig 7,17 Euro statt bisher 7,21 Euro verlangen.

»Der heute veröffentliche Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen«, so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Für die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung hat die zuständige Beschlusskammer neben Kostennachweisen der Telekom Deutschland GmbH wie in den Genehmigungsrunden der vergangenen Jahre auch dieses Mal auf das Kostenmodell des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), Bad Honnef, sowie auf aktuelle Wiederbeschaffungswerte für die Errichtung eines effizienten Anschlussnetzes zurückgegriffen. »Wir haben an unserem bereits seit über zehn Jahren praktizierten und bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln, weil hierdurch am besten Anreize für Investitionen in moderne Netze gesetzt werden. Demgegenüber würde ein zu niedriger Preis bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen. Die vorgeschlagenen Entgelte bieten daher Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt«, betonte Kurth.

Meinungen zu neuen TAL Entgelten

Die Telekom hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur kritisiert: »Die erneute Absenkung ist ein falsches Signal für alle Unternehmen, die in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur investieren wollen. Investitionen in ländliche Regionen werden zusätzlich erschwert«, so Telekom-Vostand Niek Jan van Damme. »Deutschland riskiert beim Breitbandausbau weiter zurückzufallen. Die Regulierer in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Italien und Spanien gehen einen anderen Weg und haben die Entgelte erhöht.«

Beim Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) wird die Entschedung der Regulierer anders gesehen: »Die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur zum neuen Preis für die Teilnehmeranschlussleitung ist ein wichtiges Signal für weitere Investitionen in Telekommunikationsnetze«, erklärt BUGLAS-Präsident Dr. Hans Konle. »Die nur äußerst geringe Absenkung auf nun 10,08 Euro zeugt vom Augenmaß des Regulierers. Die von Teilen der Branche geforderte drastische Absenkung des TAL-Preises würde den weiteren Infrastrukturausbau in Deutschland hemmen, weil die dafür erforderlichen Investitionen sich dann kaum zurückverdienen ließen.«

Dem VATM geht die Preissenkung nicht weit genug: »Die Absenkung des Monatsentgeltes für die Teilnehmeranschlussleitung um 12 Cent auf 10,08 Euro und damit um ganze 1,2 Prozent ist definitiv viel zu gering ausgefallen... Die Entgelthöhe für die Miete der letzten Meile der Telekom spiegelt mit noch immer über 10 Euro nicht die reale Marktlage wider«, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Entscheidung der Bundesnetzagentur.

Neue Entgelte nicht sofort gültig

Erstmals können die TAL-Entgelte nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst ein nationales Konsultations- und ein EU-weites Konsolidierungsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden müssen. Eine endgültige Entscheidung wird zum Ende des zweiten Quartals 2011 erwartet. Aus diesem Grund sind die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. April 2011 zunächst vorläufig genehmigt worden. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. April 2011 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen, so die Bundesnetzagentur. Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. Juni 2013 vorgesehen.

Neue Entgelte auch für Zugang zum Schaltverteiler

Neben den Entgeltvorschlägen für die TAL-Überlassungsentgelte hat die Bundesnetzagentur auch neue Entgelte ab dem 1. April 2011 für den Zugang zur TAL an einem so genannten Schaltverteiler bekannt gegeben. Das monatliche Entgelt wurde hier auf 8,01 Euro festgelegt. Zum anderen bestimmt die Entscheidung Pauschalentgelte der wesentlichen Komponenten und Montageleistungen bei der Errichtung eines Schaltverteilers.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom Deutschland GmbH in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++