Telekom: Neue Leistungsbeschreibungen für DSL-Anschlüsse

Drosselung bei Down- und Upload auf 384 kBit/s

02. Mai 2013
Telekom: Leistungsbeschreibung Call&Surf

Die Deutsche Telekom hat die angekündigte Drosselung bei DSL- und VDSL-Anschlüssen in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Für Neukunden, die ab sofort einen neuen Vertrag bei der Telekom abschließen gelten jetzt die neuen Bedingungen, die eine Reduzierung der Bandbreite ab einem bestimmten Datenvolumen vorsehen.

In den neuen Leistungsbeschreibungen für Call&Surf und Entertain-Tarife der Telekom findet sich ab dem 02.05.2013 ein neuer Punkt »Datenvolumen«. Dieser regelt, dass beim Erreichen eines Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 384 kBit/s - sowohl im Download als auch im Upload - begrenzt wird. Dabei will die Telekom das Volumen nicht nach Kalendermonat zählen: »Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung« des aktuellen Call & Surf bzw. Entertain-Produktes. »Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben.«

Die Drosselungsgrenzen bei Call&Surf Tarifen

  • Call&Surf Basic, Comfort, Comfort Plus: 75 GB / Monat
  • Call&Surf Comfort VDSL, Comfort Plus VDSL, Comfort IP (Speed) mit VDSL 50: 200 GB / Monat
  • Call&Surf Comfort IP (Speed) mit Fiber 100: 300 GB / Monat
  • Call&Surf Comfort IP (Speed) mit Fiber 200: 400 GB / Monat

Die Drosselungsgrenzen bei Entertain Tarifen

  • Entertain Comfort, Comfort Sat, Premium (jeweils mit DSL/VDSL 16) und Sat: 75 GB / Monat
  • Entertain Comfort, Comfort Sat, Premium (jeweils mit VDSL 25 oder 50): 200 GB / Monat
  • Entertain Comfort, Comfort Sat, Premium (jeweils mit Fiber 100): 300 GB / Monat
  • Entertain Comfort, Comfort Sat, Premium (jeweils mit Fiber 200): 400 GB / Monat

Interessanterweise findet sich bei der Leistungsbeschreibung für Entertain-Tarife kein Hinweis darauf, wie das Datenvolumen für TV-Übertragung behandelt wird.

Sind auch Bestandskunden betroffen?

Für Bestandskunden ändert sich mit den neuen Leistungsbeschreibungen erst einmal nichts; sie behalten ihren bisherigen Vertrag. Die neuen Bedingungen gelten zunächst für Kunden, die einen neuen Anschluss bestellen oder von einem anderen Anbieter zu Telekom wechseln. Dennoch können künftig auch Bestandskunden von der Drosselung betroffen sein. Die Telekom hat bereits vor einigen Monaten angekündigt, herkömmliche Telefonanschlüsse (analog und ISDN) auf IP-Technik umzustellen (All-IP). Dies erfordert jedoch eine Kündigung des bisherigen Anschlusses und Abschluss eines neuen Vertrages. In diesem werden dann die neuen Bedingungen mit DSL-Drosselung gelten. Und damit werden langfristig alle Telekom-Kunden von der Drosselung betroffen.

Datengrenzen können angehoben werden

Nun hat sich auch der Deutschland-Chef der Telekom, Niek Jan van Damme, in einem Interview mit der »Welt« zu den Themen Volumenbegrenzung und All-IP geäußert. Dabei hat er erneut darauf hingewiesen, dass die Drosselung erst 2016 greifen soll. In der neuen Leistungsbeschreibung steht dieses Datum allerdings nicht, so dass theoretisch schon jetzt der Zugang für Kunden mit neuen Verträgen gedrosselt werden könnte.

Immer noch offen ist die Frage, was die zusätzlichen Datenpakete, mit denen Kunden ihr Highspeed-Volumen erweitern werden können, kosten sollen. Niek Jan van Damme sagte dazu: »Wer weiß, wie die Tarifwelt in drei Jahren aussieht« und machte deutlich, dass die Konditionen auch für heute eingeführte Volumengrenzen sich ändern können: »Stellschrauben sind etwa eine höhere Minimalgeschwindigkeit oder ein höheres Inklusivvolumen«. Dies hänge davon ab, wie Datennutzung bis 2016 aussehen wird.

Viele Proteste gegen die Abschaffung der Flatrate und Einführung von Volumentarifen seitens der Nutzer und aus der Politik scheinen bei der Telekom keinen großen Eindruck hinterlassen zu haben. Natürlich sei das unangenehm, Prügelknabe der Nation zu sein, sagte van Damme und fügte hinzu: »Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass wir versuchen, etwas Richtiges zu tun«. Auch die Rücknahme der Änderungen ist nicht in Sicht: »Für uns ist das Thema zu wichtig, als dass wir zurückzurudern könnten«, so der Telekom-Deutschland-Chef.

Umstellung auf IP-Anschlüsse bis 2018

Wie bereits Anfang des Jahres angekündigt, will die Telekom alle Telefonanschlüsse auf IP-Technologie umstellen. Nach Aussage von Niek Jan van Damme soll dies bis 2018 erfolgen. Die Telekom will bis dahin alle Breitbandkunden überzeugen, zu den neuen Anschlüssen zu wechseln: »Schon heute hat IP entscheidende Vorteile, etwa bessere Sprachqualität sowie zwei Leitungen und bis zu zehn Rufnummern und das bis zu vier Euro billiger«. Mit der Umstellung bekommen die Kunden allerdings die neuen Bedingungen und damit die Volumengrenzen für die DSL-Anschlüsse. In Bezug auf die Datengrenzen wollte die van Damme sich heute jedoch nicht festlegen: »Wir leben in einer sehr dynamischen Branche. Wer weiß, wie die Datengrenzen 2018 aussehen werden?«.

Künftig mehr Dienste von Drosselung ausgenommen

Weiterhin verriet van Damme der Zeitung, dass die Telekom auch weitere Dienste, ähnliche wie ihr eigenes IPTV-Angebot Entertain, von der Drosselung ausschließen möchte. Entsprechende Gespräche würden bereits laufen: »Wir sind offen für Gespräche mit diesen Anbietern, um ihre Angebote in Entertain zu integrieren oder neue Kooperationsmodelle zu finden.« sagte van Damme. »Wir reden mit jedem über diese Modelle, der sich bei uns meldet.« Die Telekom ist mit der aktuellen Änderung vor allem in Kritik geraten, weil bei Entertain das Datenvolumen nicht mitgezählt wird, was als Verstoß gegen Netzneutralität angesehen wird.

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