Bundesnetzagentur: Bußgelder wegen Verstößen beim Anbieterwechsel

Drei Unternehmen müssen zahlen, Verfahren gegen weiteren Anbieter eingeleitet

19. Februar 2014

Die Bundesnetzagentur hat gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro verhängt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die Unternehmen hatten gegen ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen.

»Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt werden. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen«, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die drei Anbieter hätten wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt, so die Bundesnetzagentur. »Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren«, betonte Homann. Gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter habe die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet. Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel.

Im Jahr 2013 sei es in rund 4.500 Fällen zu Versorgungsunterbrechung beim Anbieterwechsel gekommen, so die Bundesnetzagentur. Verbraucher können sich hierfür an eine gesondert zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Behörde wenden.

Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt liegt bei jeweils 100.000 Euro. Die Bundesnetzagentur hat jedoch zugunsten der betroffenen Anbieter berücksichtigt, dass sich diese »aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses beteiligen«. Gleichzeitig stellte die Behörde fest, dass dieser Prozess bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist. Daher wurde gegenüber jedem Anbieter ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.

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