Bundesnetzagentur: 50.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Bußgeldbescheid nach Durchsuchungen in November 2013

17. März 2014

Die Bundesnetzagentur hat gegen ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhangen. Das teilte die Behörde am Montag mit. Das Unternehmen habe wiederholt gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen, so die Bundesnetzagentur. Der Bußgeldbescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das betroffene Unternehmen kann gegen den Bescheid Einspruch einlegen; dann muss das Amtsgericht Bonn darüber entscheiden.

Ende November letzten Jahres hat die Bundesnetzagentur in Wohn- und Geschäftsräumen verschiedener Gesellschaften Durchsuchungen durchgeführt, in denen Unterlagen und Dokumente über die erfolgten Anrufe vermutet werden. Damals haben sich viele Verbraucher bei der Bundesnetzagentur gemeldet und Werbeanrufe angezeigt. Dabei wurde eine - nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur - nicht zugeteilte Rufnummer übermittelt. In dem konkreten Fall wurde für Hausalarmanlagen mit der dazugehörigen Technik sowie deren Installation geworben, erklärte die Behörde.

Dem Unternehmen konnte aufgrund des sichergestellten Materials und den Aussagen von Zeugen nachgewiesen werden, dass unerlaubt gegenüber Verbrauchern telefonisch geworben wurde und dabei die Rufnummer des Anrufers unterdrückt wurde. Die Bundesnetzagentur stellte auch fest, dass das Unternehmen die Rufnummern der Verbraucher aus öffentlichen Telefonverzeichnissen erlangte und über keine Einwilligungserklärungen verfügte.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, appellierte erneut an werbende Unternehmen und Call-Center, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. »Dies schadet dem Ansehen einer ganzen Branche«, so Homann.

Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis der Nutzer, sollten sie dies der Bundesnetzagentur mitteilen. Die Behörde stellt auf eigener Internetseite ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung. Mit detaillierten Informationen, darunter Datum des Anrufes, Name des Anrufers und des Unternehmens sowie wenn möglich der Rufnummer, kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.

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