Bundesnetzagentur will Call-by-Call und Preselection erhalten

Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung der Festnetz-Anschlüsse

20. März 2014

Mehrere Telefonanbieter haben in den vergangenen Monaten vor einem möglichen Aus für Call-by-Call und Preselection gewarnt und sich dafür eingesetzt, den Dienst auch künftig zu erhalten. Nun hat sich auch die Bundesnetzagentur zu diesem Thema geäußert.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Eine turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung durch die Bundesnetzagentur habe ergeben, dass die Telekom auf diesem Markt nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfügt.

»Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebote stellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es daher nicht, diese Wahlmöglichkeiten schon jetzt aufzuheben«, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entgelte für Telefonanschlüsse bei der Telekom sollen ebenfalls wie bisher einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie missbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Künftig nicht mehr reguliert werden Telefonanschlüsse, die die Telekom Großkunden im Rahmen von Gesamtverträgen mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 500.000 Euro bereitstellt. In diesem Marktsegment konnte keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr festgestellt werden, so die Bundesnetzagentur. Die jetzt vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen betreffen daher nicht solche Anschlüsse.

Die Bundesnetzagentur stellt den Verfügungsentwurf auf ihrer Website auch als Download bereit. Alle interessierten Marktteilnehmer können bis zum 16. April 2014 Stellung dazu nehmen.

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