Bundesnetzagentur will Terminierungs-Entgelt im Festnetz weiter senken

Telekom kritisiert Entgeltvorschlag für neue Zusammenschaltungsentgelte

11. Juli 2014

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Freitag einen Entscheidungsentwurf für neue Zusammenschaltungsentgelte im Festnetz veröffentlicht. Der Entwurf sieht insgesamt eine Senkung der Entgelte, die die Wettbewerber an die Deutsche Telekom für die Durchleitung der Telefonate zahlen müssen. Der Telekom-Chef Niek Jan van Damme hat den Vorschlag in einer Stellungnahme kritisiert.

Bundesnetzagentur
Schild der Bundesnetzagentur am Eingang zum Gebäude in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Der Entgeltvorschlag sieht vor, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) für Verkehr, den sie von Wettbewerbern im Rahmen von Netzzusammenschaltungen auf der untersten Netzebene zur Durchleitung übergeben bekommt, künftig 0,24 Cent/Minute verlangen darf. Dies gilt sowohl für die Anrufzustellung im Netz der Telekom (»Terminierung«) als auch für den insbesondere bei Call-by-Call und Preselection-Gesprächen erforderlichen Aufbau von Verbindungen aus dem Telekom-Netz zu Wettbewerbernetzen (»Zuführung«).

Anders als bisher soll es künftig keine Differenzierung der Entgelte für Verbindungen an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) bzw. in der übrigen Zeit (Nebentarif) mehr geben. Eine solche Unterscheidung sei im Endkundengeschäft nicht mehr üblich und auch sonst nicht mehr gerechtfertigt, begründet die Bundesnetzagentur den Wegfall der Tarifzeiten. Bisher liegen die Entgelte in dieser Tarifzone an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) bei 0,36 Cent/Minute und in der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 09 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen (Nebentarif) bei 0,25 Cent/Minute.

Für Verbindungen, die von der Telekom auf höheren Netzebenen zugeführt werden müssen und daher mehr Netzelemente in Anspruch nehmen, sollen die Entgelte für den Verbindungsaufbau 0,35 ct/min (Tarifzone II) und 0,41 ct/min. (Tarifzone III) betragen. Die Entgelte für die Anrufzustellung in den Tarifzonen II und III unterliegen nicht der Genehmigungspflicht. Weiterhin beinhaltet der Entgeltvorschlag neben den Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistungen auch die daraus abgeleiteten Durchleitungsentgelte für Verbindungen zu Service- und Mehrwertdiensterufnummern, wie 0800er, 0180er, 0900er Rufnummern etc.

Geringere Kosten durch Netzmodernisierung

Wie bereits in der letzten Entgeltgenehmigung habe die Bundesnetzagentur auch in dem jetzigen Entscheidungsentwurf die aktuell von der Telekom durchgeführte Netzmodernisierung berücksichtigt. Die Durchleitungsentgelte wurden auf der Grundlage eines modernen und effizienten Netzes der nächsten Generation, so genannten »NGN«, ermittelt, erklärt die BNetzA. Anders als bei dem bisherigen reinen Sprachtelefonnetz auf Basis der leitungsvermittelnden PSTN-Technik können über ein paketvermittelndes NGN nahezu alle Dienste wie Internet, IP-TV, Sprache usw. abgewickelt werden. Dabei beansprucht die Sprachtelefonie im Vergleich zu anderen Diensten nur eine vergleichsweise geringe Bandbreite. Dies führt zu deutlich niedrigeren Kosten für die Sprachtelefonie und somit auch zu geringeren Verbindungsentgelten, begründet die BNetzA. Hinzu komme, dass die technischen Einrichtungen eines »NGN« (Next Generation Network) vielfach ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen.

Gleichzeitig habe die Bundesnetzagentur in die vorgeschlagenen Entgelte auch dieses Mal noch bestehende Aufwendungen der Telekom für den Betrieb ihres PSTN-Netzes mit einkalkuliert. Damit soll dem Umstand, dass die Telekom ihr existierendes PSTN-Netz nicht von heute auf morgen abschalten und sofort vollständig auf ein effizienteres NGN umsteigen kann, in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Über das PSTN-Netz werde derzeit noch ein großer Teil des Sprachverkehrs abgewickelt, so die Bundesnetzagentur.

Stellungnahmen bis zum 20. August möglich

Der Entscheidungsentwurf soll am 23. Juli 2014 auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht werden. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, bis zum 20. August 2014 schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur äußert, können die Entgelte ab dem 1. Dezember 2014 endgültig in Kraft treten.

Kritik von der Deutschen Telekom

Die Telekom kritisiert die geplante Absenkung der Interconnection-Entgelte als ein schlechtes Signal für weitere Investitionen. »Die massive Absenkung ist ein schlechtes Signal für weitere Investitionen in moderne Breitbandnetze«, so Niek-Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom. Bereits vor zwei Jahren hatte die Behörde die Entgelte um 21 Prozent gekürzt. Diesmal sollen die Entgelte für die Zusammenschaltung von Netzen um weitere 20 Prozent sinken. »Angesichts des enormen Investitionsbedarfs in Next-Generation-Netze ist die Entscheidung völlig unverständlich. Netzbetreiber, die in Infrastruktur investieren, sollten gestärkt und nicht geschwächt werden«, so van Damme weiter.

»Von der erneuten Absenkung profitieren alleine jene Unternehmen, die nicht in Netze investieren, sondern darüber nur Dienste anbieten - insbesondere Anbieter wie Google und Skype«, schreibt die Telekom weiter. »Die aktuelle Entscheidung verschärfe damit das vorhandene Ungleichgewicht, wonach diese Anbieter die vorhandenen Netze zu nicht akzeptabel günstigen Preisen nutzen können und damit Milliardenumsätze erzielen«.

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