Fax-Spam: Bundesnetzagentur nimmt TK-Anbieter in die Pflicht

Die Netzbetreiber müssen konsequenter gegen Fax-Spam vorgehen

28. Oktober 2014

Die Bundesnetzagentur nimmt Telekommunikationsanbieter in die Pflicht, gegen Fax-Spam vorzugehen. Anbieter, die ihren Kunden eine Faxnummer zuteilen, müssen diese auch schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten sei.

Netzbetreiber müssen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Kunden schriftlich, zum Beispiel per Brief, unter anderem darüber aufklären, dass Faxwerbung ohne Einwilligung verboten ist, schreibt die Bundesnetzagentur. Hierdurch werde sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält. Einerseits werden hierdurch Kunden sensibilisiert. Andererseits wird der Netzbetreiber darüber hinaus frühzeitig auf Kundenadressen aufmerksam, die oftmals nur zum Zwecke des Rufnummernmissbrauchs frei erfunden sind.

Nun wurde Telekommunikations­diensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen. Das gab die Behörde am Montag bekannt.

»In einer Zeit, in der Beschwerden über Fax-Spam einen großen Anteil des Beschwerdevolumens bei der Bundesnetzagentur ausmachen, ist es dringend geboten, die Netzbetreiber bei der Verhinderung von Fax-Spam stärker in die Pflicht zu nehmen«, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur
Eingang zum Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Hintergrund

Nach Angaben der Bundesnetzagentur machte im Jahr 2013 verbotene Fax-Werbung 28 Prozent aller bei der Behörde eingegangenen Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch aus. Kunden, die bei einem Netzbetreiber eine E-Mail-Adresse haben, erhalten häufig kostenlos eine Faxnummer automatisch zugeteilt, wenn sie diese im Internet anfordern. Diese Nummer kann jederzeit gekündigt und durch eine neue ersetzt werden.

Fax-Spammen nutzen dies aus, indem sie auf ihren verbotenen Werbefaxen eine derartige Kontaktfaxnummer angeben. Wenn diese aufgrund einer Anordnung der Bundesnetzagentur abgeschaltet wird, ersetzen sie sie oft durch eine neue, die sie sich im Schutze der Anonymität des Internets zuteilen lassen. Die Bundesnetzagentur kann in diesem Bereich häufig nur eine Rufnummer nach der anderen abschalten lassen. Ein Vorgehen gegen den Fax-Spammer selbst sei mangels korrekter Angabe der Kundendaten beim Netzbetreiber oftmals unmöglich, so die Behörde.

Da der betreffende Netzbetreiber dieser Informationspflicht nach Überzeugung der Bundesnetzagentur nicht nachkam, wurden seine Kunden weder zur rechtmäßigen Rufnummernnutzung angehalten, noch konnte er frühzeitig erkennen, dass die Adressdaten einiger seiner Kunden unwahr waren. Erst die Bundesnetzagentur stellte bei Ihrem Vorgehen gegen verschiedene Fax-Spammer fest, dass die mitgeteilten Anschriften falsch waren.

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