Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen Verstößen beim Anbieterwechsel

Telekommunikationsanbieter muss 75.000 Euro zahlen

26. Februar 2015

Die Bundesnetzagentur hat gegen einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt. Wie die Behörde mitteilte, hatte das Unternehmen wiederholt gegen seine Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen.

»Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel ihres Telekommunikationsanbieters geschützt werden. Der Anbieter, gegen den wir ein Bußgeld verhängt haben, hat wiederholt seine gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt«, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Kunden seien längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt, so die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung. »Mit den in diesem und im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern haben wir mehr als 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel erfasst«, so Homann weiter.

Die Unterbrechung bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters darf nach der aktuellen Gesetzeslage nicht länger als einen Kalendertag dauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei sowohl den neuen als auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen.

Die Bundesnetzagentur setzt sich auch in Einzelfällen für Kunden ein, bei denen es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist. Allein im vergangenen Jahr soll es in rund 5.000 Fällen geschehen sein, schreibt die Bundesnetzagentur. Die Behörde erwarte ein entsprechendes Engagement auch von den Anbietern. »Mit Blick auf die unverändert hohe Anzahl der Beschwerden wird ein weiterhin dringender Verbesserungsbedarf auf dem gesamten Markt deutlich«, so Homann. Mitte des vergangenen Jahres wurde bereits über eine zunehmende Anzahl von Beschwerden beim Anbieterwechsel im Festnetz berichtet.

Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten des betroffenen Anbieters wurde berücksichtigt, dass sich dieser aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung effizienterer Prozesse zur langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels beteiligt. Daher wurde gegenüber dem Anbieter ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.

Bei Problemen während des Anbieterwechsels sollten Verbraucher zunächst auf die beteiligten Unternehmen zugehen. Verbraucher können sich auch an die zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden.

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