Bundesnetzagentur startet neue Kampagne zur Breitbandmessung

Nutzer können selbst die Leistung ihres Internetzugangs überprüfen

25. September 2015

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag eine neue Kampagne zur Messung der Internet-Geschwindigkeiten gestartet. Kunden können damit die tatsächlichen Geschwindigkeiten ihres stationären oder auch mobilen Breitbandanschlusses bestimmen.

»Mit unserem Test haben Endkunden die Möglichkeit, eigenständig die Leistungsfähigkeit ihres breitbandigen Internetzugangs zu überprüfen. Die Breitbandmessung erlaubt es, die tatsächliche Datenübertragungsrate des jeweiligen Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate zu vergleichen. Eine Messung ist dabei anbieter- und technologieunabhängig möglich«, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und hofft, dass viele Internetnutzer das Angebot wahrnehmen.

Ein Test kann kostenlos für stationäre Anschlüsse unter www.breitbandmessung.de durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Test am heimischen Computer ein installiertes Java voraussetzt. Für mobile Anschlüsse ist eine Messung mit der kostenfreien Breitbandmessung-App möglich. Die App kann für Android und für iOS im jeweiligen Store heruntergeladen werden. Die individuellen Messergebnisse sind elektronisch speicherbar. Endkunden können damit verschiedene Messungen durchzuführen und diese miteinander vergleichen.

Bundesnetzagentur: Neue Kampagne zur Breitbandmessung
Bundesnetzagentur: Neue Kampagne zur Breitbandmessung (Screenshot: www.breitbandmessung.de)

Hintergrund

Die Breitbandmessung wurde von der Zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt. Grundlage der Messung sind die Transparenzvorgaben im Telekommunikationsgesetz (§§ 43a, 45n): Endkunden soll ermöglicht werden, auf einfache Weise Umfang und Qualität von Telekommunikationsdiensten zu vergleichen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Bundesnetzagentur eigene Messungen durchführen oder Hilfsmittel entwickeln kann, damit Endkunden eigenständige Messungen vornehmen können.

Als weitere wichtige Maßnahme zur Steigerung der Transparenz soll noch in diesem Jahr eine Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur erlassen werden. Die »TK-Transparenzverordnung«, welche bereits seit längerer Zeit diskutiert wird, enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen beitragen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken werden. So ist vorgesehen, die Regelungen zur Kostenkontrolle zu optimieren, da für Endkunden oftmals das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit nur schwer zu ermitteln ist. Außerdem sollen mit der Vorgabe an die Anbieter, ein »Produktinformationsblatt« zu veröffentlichen, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, sich bereits vor Vertragsabschluss auf einen Blick über wesentliche Vertragsinhalte zu informieren.

In einem zweiten Schritt ist mit Blick auf die Breitbandmessung geplant, eine Kartendarstellung zu implementieren, in der die Messergebnisse anonymisiert dargestellt werden. Dadurch werden dann auch ein Vergleich mit Messergebnissen anderer Endkunden, sowie ein Vergleich verschiedener Anbieter möglich sein.

Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte die Bundesnetzagentur bundesweite Messkampagnen durchgeführt, bei denen Internetnutzer die Datenübertragungsrate ihres Internetzugangsdienstes messen konnten. Die Ergebnisse dieser Messungen flossen jeweils in eine Studie zur »Dienstequalität breitbandiger Internetzugänge« ein.

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