Bundesnetzagentur legt Entgelt für Layer 2-Bitstrom-Zugang fest

Entgeltvorschlag zur EU-Kommission nach Brüssel übermittelt

21. November 2016

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag ihren Entgeltvorschlag für den Zugang zum so genannten Layer 2-Bitstrom der Telekom der Europäischen Kommission zur Stellungnahme übermittelt. Ein erster Entscheidungsentwurf war bereits im Sommer dieses Jahres zur Kommentierung veröffentlicht worden.

Bundesnetzagentur legt Entgelt für Layer 2-Bitstrom-Zugang fest
Bundesnetzagentur legt Entgelt für Layer 2-Bitstrom-Zugang fest
(Bild: Deutsche Telekom; Collage: tarif4you.de)

Diese Entgelte darf die Telekom für den Layer-2-Bitstrom-Zugang verlangen

Das Entgelt, das die Wettbewerber an die Telekom zu zahlen haben, soll für die Produktvarianten VDSL 16/25/50 MBit/s 18,56 Euro und für die Produktvariante VDSL 100 Mbit/s 19,10 Euro betragen. Für die Produktvariante ADSL werden monatlich 15,17 Euro vorgeschlagen. Sofern sich Wettbewerber im so genannten »Kontingentmodell« gegenüber der Telekom zur Abnahme eines Mindestkontingents verpflichten, ist in den Produktvarianten VDSL 16/25/50 MBit/s ein Entgelt in Höhe von 16,55 Euro/monatlich vorgesehen. Der monatliche Preis für die Produktvariante VDSL 100 Mbit/s soll auch im Kontingentmodell 19,10 Euro betragen.

In den monatlichen Überlassungsentgelten ist auch der im Rahmen des Bitstromzugangs abgewickelte Datentransport (»inkludierter Verkehr«) enthalten. Genaue Angaben machen die Regulierer nicht. Das inkludierte Datenvolumen wurde so bemessen, »dass damit die mittelfristig zu erwartende Bandbreitennachfrage abgewickelt werden kann«, erklärte die Bundesnetzagentur.

Neben den wichtigen monatlichen Überlassungsentgelten enthält der Entgeltvorschlag auch die Einmalentgelte für die Bereitstellung bzw. die Kündigung eines Layer 2-Bitstrom-Anschlusses sowie die jährlichen Überlassungsentgelte für den netzseitigen Übergabeanschluss zwischen Telekom und Bitstromnachfrager.

Offenen Fragen sollen zügig geklärt werden

Einige Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von Vectoring im Nahbereich sind allerdings noch offen. Dies gilt unter anderem für Kompensationsfragen bei der nachträglichen Zugangsverweigerung zur »letzten Meile« - sie sollen in einem bereits laufenden separaten Regulierungsverfahren geklärt werden. Weiterhin muss die Telekom den Wettbewerbern zusätzlich zum Layer 2-Bitstrom ein KVz-VULA-Produkt anbieten. Diese dafür sollen ebenfalls in einem eigenständigen Entgeltgenehmigungsverfahren behandelt werden, teilte die Behörde mit. Die Bundesnetzagentur erwarte, dass die Telekom dafür demnächst einen entsprechenden Genehmigungsantrag einreichen wird.

Und auch die Frage, ob und inwieweit die Telekom eine mit Wettbewerbern bereits vereinbarte einmalige Kontingent-Zahlung (»Upfront«) auf eine entsprechende Zahlung bei Vereinbarung eines Layer 2-Kontingentmodells anrechnen muss, soll von der Beschlusskammer in einem gesonderten Verfahren entschieden werden. Die Telekom kann hier allerdings auch von sich aus ein entsprechendes freiwilliges Angebot zur Genehmigung vorlegen.

Layer 2-Bitstrom als Alternative zum Zugang zur TAL

Der Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Die Bundesnetzagentur sieht es als »qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt«, das eine wichtige Alternative werden könnte, für Unternehmen, die ihre Kunden bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bedienen. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten.

Weiteres Verfahren

Die Europäische Kommission, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und die nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben jetzt einen Monat Zeit, Stellungnahmen zu den Entgeltvorschlägen der Bundesnetzagentur abzugeben. Sofern die Europäische Kommission in dieser Frist keine ernsthaften Bedenken erhebt, können die Entgelte anschließend in Kraft gesetzt werden. Zum 1. November 2016 hatte die Bundesnetzagentur das geänderte und ergänzte Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang zum so genannten Layer 2-Bitstrom vorläufig in Kraft gesetzt.

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