Bundesnetzagentur: Mehr Störungen im Festnetz und Mobilfunk

Zahl der Funkstörungen trotz geänderter Ursachen konstant

13. Januar 2017

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 über 6.000 Funkstörungen ermittelt und beseitigt. Das gab die Behörde am Freitag bekannt. Die Anzahl der Funkstörungen blieb gegenüber dem Vorjahr damit konstant. Allerdings hätten sich die Ursachen von Funkstörungen deutlich verändert.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Veränderungen bei den Ursachen von Funkstörungen

Die Ursachen von Funkstörungen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert, erklärt die Bundesnetzagentur. Die Anzahl der Rundfunkstörungen gehe kontinuierlich zurück. Diese sind häufig an Prasseln im Radio oder Streifen auf dem Fernsehbildschirm zu erkennen. Störungen der breitbandigen Datenübertragung in Telefon- und Kabelnetzen, bei haushaltsnahen Funkanwendungen (W-LAN, Bluetooth, CB-Funk) und im Mobilfunk nehmen dagegen zu.

»Insbesondere neue und innovative Funkanwendungen erschweren es, die Ursache von Störungen einzugrenzen und zu beseitigen. Beispielsweise können Mobilfunksender durch defekte oder unfachmännisch aufgebaute Satellitenempfangsanlagen beeinträchtigt werden«, erklärt die Behörde.

Flächenpräsenz des Prüf- und Messdienst

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur spürt Funkstörungen auf und behebt deren Ursache. Insbesondere gehe es dabei auch um Störungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen wie zum Beispiel dem Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei oder Flugfunkstörungen. solche Störungen stellen eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Um schnell vor Ort zu sein und die Ursachen von Funkstörungen schnell ermitteln zu können, ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur mit Fachleuten und spezieller Messtechnik an 19 Standorten im Bundesgebiet vertreten.

Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Die Funkstörungsannahme ist rund um die Uhr erreichbar. Die Bundesnetzagentur berät und klärt im Einzelfall, ob eine Störungsbearbeitung vor Ort erforderlich ist und ob gegebenenfalls Gebühren erhoben werden müssen.

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