Roaming: Verbraucherzentrale über aktuelle Fallstricke

Ab 15. Juni Handynutzung im europäischen Ausland zu Inlandskosten

15. Mai 2017

In genau einem Monat ist es soweit: die Kosten für Telefonieren, SMS-Versand und Surfen im europäischen Ausland werden ab 15. Juni 2017 den Inlandstarifen gleichgestellt. Das sieht die Roaming-Verordnung vor, die Anfang des Jahres von der EU verabschiedete wurde.

Die Mobilfunkanbieter müssen die Verträge dieser neuen Vorgabe nun anpassen. Die Netzbetreiber haben bereits im Rahmen der letzten EU-Regulierungsstufe im Frühjahr 2016 die Roaming-Aufschläge in den Mobilfunkverträgen mit den Endkunden abgeschafft.

»Die anderen Anbieter müssen bestehende Verträge nun ändern und dürfen ab dem 15. Juni 2017 für die Auslandsnutzung keine Extra-Entgelte mehr nehmen, auch wenn es im jeweiligen Vertrag noch anders geregelt sein sollte«, informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen: So sieht es die Verordnung vor. »Flatrates gelten somit grenzüberschreitend, zeit- oder volumenabhängige Tarife müssen im In- und Ausland in gleicher Höhe abgerechnet werden«.

Mobilfunk-Roaming in der EU
EU-Roaming-Verordnung: Ab 15. Juni Handynutzung im europäischen Ausland zu Inlandskosten
(Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)

Die neue Regelung soll die Mobilfunknutzung im Ausland vereinfachen. Doch stattdessen starteten mehrere Mobilfunkanbieter neue Tarife, die das Roaming - also die Auslandsnutzung – komplett ausschließen. solche »nationalen« Tarife sind im Ausland nicht nutzbar. Auch beschränken einige Tarife die Inklusiv-Flatrates bei einer Auslandsnutzung. »Da diese Einschränkungen regelmäßig eher versteckt im Kleingedruckten erfolgen, sollten Verbraucher derzeit beim Vertragsschluss genau auf die Auslandskonditionen achten«, rät Henschler. Wer solche Einschränkungen übersieht und auf eine Auslandsnutzung vertraut hat, muss seinen Vertrag dann gegebenen Falls kostenpflichtig aufstocken oder einen zweiten Vertrag für die Auslandsnutzung abschließen.

Schließlich verbleibe den Verbrauchern noch ein weiteres Restrisiko, warnen die Verbraucherschützer. Anbieter dürfen selbst eine Grenze für die Intensität der Auslandsnutzung durch die Kunden setzen. Überschreiten die Kunden diese, dürfen die Anbieter vom Kunden Aufschläge erheben - die so genannte Fair-Use-Policy. Damit soll etwa verhindert werden, dass ein Kunde seine SIM-Karte in einem Staat mit besonders günstigen Mobilfunkpreisen erwirbt und diese vollständig oder überwiegend in seinem Wohnsitzland nutzt.

»Die Abschaffung der Roaminggebühren ist ein Meilenstein in der Mobilfunkgeschichte«, so Henschler. Solange es den Mobilfunk gibt, solange existieren auch erhöhte Kosten für dessen Nutzung im Ausland. Ab 2007 hat die die EU die teilweise exorbitanten Kosten in der so genannten Roaming-Verordnung reguliert und seither etwa im Jahresrhythmus schrittweise gesenkt.

Quelle: Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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