Bundesnetzagentur: Preisansage für Auslandstelefonate vom Handy

Ping Anrufen wird Riegel vorgeschoben

04. Dezember 2017

In den letzten Wochen häufen sich in Deutschland sogenannte Ping-Anrufe: Unbekannte rufen auf dem Handy an und legen gleich wieder auf. Wer zurückruft, ohne genau auf die Rufnummer zu achten, kann bei der nächsten Handy-Rechnung eine böse Überraschung erleben. Denn oft handelt es sich dabei um Rufnummern im Ausland, die in der Regel zu hohen Preisen abgerechnet werden. Nun will die Bundesnetzagentur solchen Anrufen einen Riegel vorschieben.

Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teuere Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Calls provoziert werden, verhindert werden. Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen, erklärte die Behörde.

»Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher«.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Internationale Vorwahlen werden mit Ortsvorwahlen verwechselt

Bei der Bundesnetzagentur gehen bereits seit Wochen Tausende Beschwerden über Ping-Anrufe ein. Im Display erscheint in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte. die verleitet die betroffenen Mobilfunkkunden zu einem Rückruf. So lässt sich die Vorwahl beispielsweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.

Die nun angeordnete Preisansage für auffällige Länder weist den Anrufer vor Beginn des kostspieligen Telefonats darauf hin, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer angewählt hat. Damit sollen die Nutzer den Rückruf rechtzeitig abbrechen können, ohne dass für sie Kosten entstehen, erklärt die Bundesnetzagentur.

Beschwerdehoch im Oktober und November

Allein im Oktober diesen Jahres gingen etwa 30.000 Beschwerden bei der Behörde ein. Im November 2017 sind bereits über 20.000 neue Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Bundesnetzagentur hinzugekommen. Seit Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es über 15.000 Beschwerden. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen finden die Verbraucher im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.

Mehrere Euro pro Minute

Wer die angezeigte Nummer zurückruft, erreicht häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Diese Bandansagen reichen laut Bundesnetzagentur von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Ziel der Betrüger sei es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben, so die Behörde. Die Verursacher profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.

Betroffene Ländervorwahlen

Die Mobilfunkanbieter müssen die Preisansagen für folgende Ländervorwahlen umsetzen:

Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881).

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird. Entsprechende Anrufe sollen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.

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