Internetzugang: Tarifmodelle

Internet by Call

Der einfachste Weg ins Internet ist das sogenannte Internet-by-Call Verfahren. Sie wählen sich bei jedem Internet-Ausflug über einen Anbieter Ihrer Wahl ein. Es gibt keine monatliche Grundgebühr, wie bei normalen Internet-Provider, und nur die Verbindungszeit wird abgerechnet. Zahlreiche große und kleine Unternehmen haben »Internet-by-Call« im Angebot.

Bei Internet-by-Call wird zwischen Angeboten unterschieden, die ohne Anmeldung und Vertragsbindung genutzt werden können und anmeldepflichtigen Internet-by-Call. Im ersten Fall werden Online-Gebühren über die normale Telefonrechnung abgerechnet. Im zweiten Fall verschickt der Anbieter meist eigene Rechnung.

Neben der eigentlichen Nutzungsgebühr pro Online-Minute berechnen einige Internetprovider auch die sogenannte Einwahlgebühr. Jedes Mal, wenn Sie sich ins Internet einwählen, wird also diese Gebühr fällig. Üblich sind Beträge zwischen 2,5 und 12 Cent. Sehr wenige Anbieter verlangen auch einen Mindestumsatz pro Verbindung: Egal wie lange Sie online sind, ein bestimmter Mindestbetrag wird immer für eine Internet-Sitzung berechnet.

Internet-by-Call wird hauptsächlich für so genannte Schmalband-Internetzugänge angeboten, also für Nutzer, die noch mit einem analogen Modem oder via ISDN ins Internet gehen. Bei DSL-Anschlüssen wird dieses Tarfimodell kaum noch angeboten.

Flatrate

Bei Internet-by-Call werden Online-Verbindungen nach Zeit berechnet. Daher sind für Viel-Surfer pauschale Angebote (sogenannte Flatrate) eher von Interesse. Hier können Nutzer für einen bestimmten Betrag im Monat meist ohne Begrenzungen im Internet surfen.

Bei einem analogen oder einem ISDN-Anschluss erhalten Kunden eine Internet-Flatrate nur bei alternativen Anschlussanbieter. Kunden der Deutschen Telekom finden zur Zeit keine Angebote ohne jede Beschränkung.

Angebote ohne jede Einschränkung finden Kunden aller Telefongesellschaften nur bei einem DSL-Anschluss. Dieser kann sowohl mit einem analogen als auch mit einem ISDN-Anschluss beantragt werden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Telefongesellschaft. Kunden mit einem analogen Telefonanschluss haben noch einen weiteren Vorteil: Mit DSL können sie im Internet surfen und sind gleichzeitig telefonisch erreichbar. Dies ist bei einem Internetzugang über normale analoge Leitung nicht möglich.

Zeit- und Volumentarife

Als weiteres Modlel werden für den Internetzugang so genannte Zeit- und Volumentarife angeboten. Hier bekommen Sie einen bestimmten Zeit- bzw. Volumenkontingent für einen festen monatlichen Preis. Verbringen Sie mehr Zeit online bzw. werden mehr Daten übertragen, müssen Sie für jede weitere Minute bzw. jede Dateneinheit (üblich pro Megabyte, MB) einen nutzungsabhängigen Preis zahlen.

Bei einem Zeittarif zahlen Sie, wie auch bei Internet-by-Call, für jede Minute, die Sie online verbringen. In der Regel bekommen Sie hierbei ein freies Minutenkontingent, der bereits in der Grundgebühr enthalten ist. Üblich sind Angebote mit beispielsweise 20 bis 100 Freistunden im Monat. Das sind durchschnittlich bis zu knapp über drei Stunden täglich oder bis zu fünf Stunden an Arbeitstagen. Der monatliche Grundpreis liegt dabei üblich unter dem Preis für einen unbegrenzten Zugang, also einer Flatrate.

Bei Volumentarifen existieren keine Zeitschranken. So können Sie so lange online bleiben, wie Sie es wollen. Die einzige Begrenzung ist hier das Datenvolumen, das über das Internet übertragen wird. Auch bei dieser Tarifvariante gibt es Inklusivvolumen, das bereits im monatlichen Grundpreis für den Internetzugang inbegriffen ist. Üblich sind Tarife mit 500 Megabyte (MB) bis 20 Gigabyte (GB).

Zu beachten ist, dass so gut wie alle Provider sowohl gesendete als auch empfangene Daten zu Transfervolumen zusammenrechnen. Besonders bei schnellen Breitbandzugängen wird der Datenverkehr erfahrungsgemäß schnell unterschätzt. Und da jede weitere Megabyte über das freie Volumenkontingent hinaus mit derzeit bis zu 1,5 Cent berechnet wird, kann die Rechnung am Ende des Monats schnell viel höher ausfallen, als gedacht.

Wer einen solchen Zeit- oder Volumentarif nutzt, sollte eine spezielle Software zur Zählung von Onlinezeit bzw. übertragene Datenmenge einsetzen. So lässt sich eine böse Überraschung bei der monatlichen Abrechnung vermeiden. Zu beachten ist dabei auch, dass einige Unternehmen die Grenzen sehr ungenau setzen. Bei 5 GB Datenvolumen-Begrenzung kann sich zum Beispiel tatsächlich nur um 5.000 MB handeln. Korrekt wären hier 5 * 1.024 = 5120 MB. Daher sollten Sie die Definition von freien Volumen in den AGB des jeweiligen Anbieters genau anschauen.


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