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Sozialtarif
Der Sozailtarif ist ein (freiwilliges) Sonder-Angebot der Deutschen Telekom für eigene Festnetz-Kunden. Damit gewährt die Deutsche Telekom ihren Kunden eine Vergünstigung, die in Form einer Gutschrift auf die über die Deutsche Telekom geführte Gespräche "ausgezahlt" wird.
Voraussetzungen
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt (vgl. Preselection) und:
- von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, oder
- Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten, oder
- blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Vergünstigung
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom beträgt
- 8,05 EUR brutto (6,94 EUR netto) für die ersten beiden Voraussetzungen und
- 10,12 EUR brutto (8,72 EUR netto) für die dritte Bedingung
pro Abrechnungszeitraum und kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
Nutzung
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen, die über das Telefonnetz der Deutschen Telekom gemäß der Preisliste für Inlandsgespräche ins Festnetz und gemäß Preisliste für Auslandsverbindungen geführt werden, gewährt. Weiterhin werden Anrufe zu 032-Rufnummern angerechnet. Auslandsverbindungen mit dem Spezialtarif CountrySelect werden für die soziale Vergünstigung nicht angerechnet.
Call-by-Call über alternative Anbieter ist weiterhin möglich, allerdings werden auf diese Gespräche keine Vergünstigungen gewährt. Ebenfalls gilt die Vergünstigung nicht für die Grundgebühr, Anrufe zu Sonderrufnummern und Verbindungen mit Mobilfunknetzen.
Hinweis: Bisher war die Voreinstellung (Preselection) auf andere Anbieter beim Sozialtarif der Deutschen Telekom / T-Com nicht erlaubt. Diese einschränkungn gilt seit Mitte November 2007 nicht mehr.
Antrag auf Sozialtarif:
Der beste Weg ist, den Befreiungsbescheid für Rundfunk- und Fernsehgebühren bzw. den BAföG-Bescheid oder entsprechende Bescheinigung über Behinderung (s. Voraussetzungen) in einen T-Punkt mitzunehmen, und dort den Antrag auf Gebührenermäßigung zu stellen. Sie können sich auch telefonisch an die Kundenberatung der Deutschen Telekom über die kostenfreie Telefonnummer 0800 33 01000 wenden.