Telefonieren ins EU-Ausland wird günstiger

Preisobergrenzen für Anrufe und SMS ab 15. Mai

13. Mai 2019

Ab dem 15. Mai 2019 gelten neue Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS ins EU-Ausland. Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen dann maximal 19 Cent pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.). Für den Versand von SMS dürfen die Anbieter maximal 6 Cent je Kurznachricht (zzgl. MwSt.) berechnen. Die Regelung gilt sowohl für Anrufe über das Festnetz als aus dem Mobilfunknetz. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wir fassen die neue Regelung zusammen.

Telefonieren ins EU-Ausland
Preisobergrenzen machen Telefonieren ins EU-Ausland günstiger (Foto: iStockphoto.com/creacart; Collage: tarif4you.de)

Künftig kosten Anrufe ins EU-Ausland maximal 19 Cent pro Minute, SMS kosten maximal 6 Cent - jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Nutzer in Deutschland heißt es, dass sie für maximal 22,61 Cent pro Minute in andere europäische Länder telefonieren und für 7,14 Cent SMS versenden können. Die neue Regelung gilt nur im Heimatland des Nutzers und ist nicht mit der Roaming-Regelung zu verwechseln, die für Anrufe aus dem Ausland gilt.

Die Preisdeckelung erfolgt im Rahmen der 2018 beschlossenen Reform des europäischen Telekommunikationsmarkts. Die neuen Regeln für Auslandsgespräche sollen die großen Preisunterschiede ausgleichen, die bisher zwischen den Mitgliedstaaten bestanden. Im Durchschnitt ist der Standardpreis für einen Festnetz- oder Mobilfunkanruf ins EU-Ausland drei Mal höher als der Standardpreis für einen Inlandsanruf, so die EU-Kommission. Der Standardpreis für eine SMS-Nachricht ins EU-Ausland sei doppelt so hoch wie für eine SMS-Nachricht im Inland. In manchen Fällen kann der Standardpreis für einen Anruf ins EU-Ausland sogar bis zu zehn Mal höher ausfallen als der Standardpreis für Inlandsanrufe. So werden bisher hierzulande in manchen Tarifen immer noch bis zu 1,99 Euro pro Minute (inkl. MwSt.) für Anrufe in andere europäische Länder berechnet.

Ausnahmen für die Preisobergrenze

Die Preise sind also künftig gedeckelt, dies gilt allerdings nicht für alle Nutzer und nicht für alle Tarife. So ist die Preisobergrenze auf den privaten Gebrauch, also auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind von dieser Preisregelung ausgenommen.

Weiterhin gelten die neuen Kosten-Obergrenzen ausschließlich für sogenannte nutzungsabhängige Tarife. Das sind Tarife, bei denen die Kunden pro Einheit bezahlen, bei Telefonaten also zum Beispiel pro Minute. Wer allerdings einen Paket-Tarif gebucht hat, der einen festgelegten Volumen von Anrufen und/oder SMS ins EU-Ausland zu einem Festpreis beinhaltet, ist von den Preisobergrenzen nicht betroffen. Gleiches gilt auch für Flatrates, die Anrufe und/oder SMS in europäische Länder beinhalten. Wenn die Verbraucher jedoch der Ansicht sind, dass ihr Paket nach Inkrafttreten dieser Preisobergrenze nicht mehr das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, können sie jederzeit zu einem Tarif, der sich nach Gesprächsminuten und einzelnen SMS innerhalb der EU berechnet, wechseln, so die EU-Kommission.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist darauf hin, dass die automatische Umstellung auf den neu regulierten Tarif erst Mitte Juli 2019 erfolgt. Verbraucher, die bereits vorher die günstigeren Konditionen nutzen möchten, müssen die Tarifumstellung bei ihrem Telefonanbieter proaktiv veranlassen. Einige Call-by-Call Anbieter haben bereits neue Preise für Anrufe in die EU-Länder zum 15.05.2019 angekündigt.

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