Bundeskartellamt nimmt Telekom-DSL-Flatrates unter die Lupe

Zeitung: Werden eigene Angebote gegenüber Konkurrenz bevorzugt?

15. Mai 2013
Bundeskartelamt

Nach dem sich viele Internetnutzer, Politiker, Verbraucherschützer und auch die Bundesnetzagentur mit der Drosselung der DSL-Anschlüsse bei der Telekom beschäftigt haben, prüft nun auch das Bundeskartellamt die neuen Tarife. Wie das Handelsblatt berichtet, haben die Wettbewerbshüter bereits Anfang Mai schriftlich Fragen zu zu den Plänen der Telekom gestellt. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, ob die Telekom eigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt.

Werden die Konkurrenz-Angebote von der Telekom bei der Übertragungsgeschwindigkeit benachteiligt, könnte dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen. Das Kartellamt wolle die die Antworten der Deutschen Telekom noch »in Ruhe auswerten«. Eine Veranlassung für die Einleitung eines Verfahrens sehe die Behörde gegenwärtig nicht, so Kartellamtschef Andreas Mundt.

Telekom Breitband

Die Deutsche Telekom hat Anfang April angekündigt, dass Geschwindigkeit bei Breitbandanschlüssen künftig gedrosselt wird, wenn die Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten. Gleichzeitig soll die Nutzung des eigenen IPTV-Dienstes Entertain beim verbrauchten Datenvolumen nicht mitgerechnet werden. Zum 2. Mai 2013 wurden die Verträge für DSL-Anschlüsse der Telekom entsprechend angepasst. Die Deutsche Telekom hat mehrfach argumentiert, das Entertain ein »Managed Service« sei, der von den Kunden gesondert bezahlt werde. Das Unternehmen sieht darin eine »separate medienrechtlich durchregulierte TV- und Medienplattform, eher mit dem Kabel- oder Satellitenfernsehen zu vergleichen.«, wie Niek Jan van Damme in einem Zeitungsinterview sagte. Daher könne Entertain auch nicht als regulärer Internerverkehr betrachtet werden.

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