5G-Frequenzauktion: Bundesnetzagentur legt Regeln-Entwurf vor

Kritik von Verbraucherschützern und Mobilfunkanbietern

24. September 2018

Für 2019 ist die Versteigerung der 5G-Frequenzen in Deutschland geplant. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Vor einer Woche hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt. Nun hat der Beirat der Bundesnetzagentur am 24. September 2018 über den Entwurf beraten. Die endgültige Entscheidung soll allerdings erst im November ergehen.

Mobilfunk-Basisstation

Das Papier umfasst auch Regelungen zu der Versorgungsauflage, den Diensteanbietern und zum Nationalen Roaming. So plant die Bundesnetzagentur Auflagen für eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Beispielsweise wurden die geltenden Auflagen bei der Datenübertragungsrate verdoppelt. Bei der anstehenden Frequenzvergabe sollen auch Autobahnen und Bundesstraßen mit einer Datengeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) bis Ende 2022 versorgt werden. Über die Auflage für die Haushalte soll zusätzlich ein großer Teil aller Straßen versorgt werden.

»Wir gehen mit unseren Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen. Wir verpflichten jeden Anbieter bis Ende 2022 mindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufzubauen. Wir sprechen also beispielsweise bei drei Anbietern von 1500 Stationen in Deutschland, mit denen der neue Mobilfunkstandard eingeführt werden muss. Außerdem müssen die Anbieter jeweils weitere 500 Masten aufstellen, mit denen sie mindestens 100 Megabit pro Sekunde in ländlichen Regionen die Versorgung verbessern«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die geplanten Regelungen.

Kritik von Verbraucherschützern

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sei den aktuellen Entwurf für die Vergaberegeln »mehr als enttäuschend«. So seien die Pläne der Bundesnetzagentur für einen flächendeckenden Ausbau der neuen Netze sind aus Verbrauchersicht wenig ambitioniert. So sollen die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in allen Bundesländern mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Der für Netzbetreiber wenig rentable ländliche Raum bleibt jedoch auf der Strecke, kritisiert Lina Ehrig, Leiterin im Team Digitales und Medien beim vzbv.

»Funklöcher und Verbraucherfrust sind wie schon beim LTE-Standard vorprogrammiert, solange nicht flächendeckend ausgebaut wird«, so Ehrig. Wenn für Verbraucher keine zusätzlichen Kosten entstehen, könnten die Anbieter zudem zeitweise verpflichtet werden, ihre Netze der Konkurrenz, also dritten Anbietern, kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen (National Roaming), um Versorgungslücken zu schließen. Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann sagte jedoch dazu, es sei rechtlich nicht möglich, die Unternehmen zu verpflichten, Dritte aufs Netz zu lassen und die Preise zu diktieren. Dennoch seien große Kosteneinsparungen in ländlichen Gebieten machbar. »Was nationales Roaming betrifft, öffnen wir den Unternehmen die Tür für Kooperationen in unterversorgten Gebieten«, so Homann.

Telefónica: 5G-Vergaberegeln sind nicht gut genug

Auch von den Mobilfunkanbietern kommt Kritik an den geplanten Vergaberegeln. »Um Breitband auf Weltniveau liefern zu können, braucht es investitionsförderndere Regeln, als die gerade von der Bundesnetzagentur vorgestellten Pläne«, so der Mobilfunkanbieter. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur die wirtschaftliche Machbarkeit sowie die physikalischen Grenzen der zur Auktion stehenden Frequenzen berücksichtigen möchte, so Telefónica. Dass sie aber die Versorgungsauflagen für schnelles Internet trotzdem deutlich verschärfen möchte und damit offensichtlich den überzogenen politischen Forderungen folgt, kritisiert das Unternehmen scharf. Mit dem verfahrensgegenständlichen Spektrum lasse sich dieser Ausbau weder wirtschaftlich noch technologisch erfüllen, so Telefónica weiter. Auch seien bisher keinerlei investitionsfördernden Zahlungsbedingungen vorgesehen, die dringend als Investitionserleichterung nötig wären.

Zeitlicher Ablauf

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat am 24. September über den Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion beraten. Nun soll es eine Konsultation des Entwurfs mit den Marktteilnehmern geben. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen. Die Auktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant.

Bild: Telefónica

Quellen: Mitteilungen der Bundesnetzagentur, des vzbv und der Telefónica

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