Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen

Frequenzen für lokale Nutzungen

12. März 2019

Die Bundesnetzagentur arbeitet weiter an den Regelungen rund um das kommende Mobilfunk-Standard 5G. Am Montag hat die Behörde Rahmenbedingungen für lokale 5G-Anwendungen veröffentlicht. Dabei geht es um kleinere Netze, die vor allem im industriellen Bereich zum Einsatz kommen sollen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

In der anstehenden Auktion werden Frequenzen für bundesweite Zuteilungen aus dem Bereich 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz versteigert. Zusätzlich stellt die Bundesnetzagentur den Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen bereit. Damit sollen zum Beispiel mittelständische Unternehmen eigene kleine 5G Netze aufbauen. Die Frequenzen können dann zum Beispiel für die Industrieautomation bzw. Industrie 4.0 oder auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden.

Die Frequenzen für lokale Nutzungen werden nicht versteigert sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt, erklärt die Bundesnetzagentur. Die Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück sowie aus einem sonstigen Nutzungsrecht wie Miete, Pacht oder Beauftragung ergeben. Gleichzeitig betont die Bundesnetzagentur, dass es sich bei diesen Netzen um um innerbetriebliche Anwendungen handeln wird und nicht um Angebote für die Öffentlichkeit. Das Antragsverfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 beginnen.

Die Rahmenbedingungen für die Zuteilung lokaler Frequenzen habe die Bundesnetzagentur nach einem offenen transparenten Diskurs mit den interessierten Kreisen erarbeitet. Die Rahmenbedingungen sind auch für die Bieter der 5G-Auktion wichtig, um den wirtschaftlichen Wert der zu versteigernden Frequenzen einschätzen zu können. Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen, Verfahrensschritten und Anhörungen finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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