Bundesnetzagentur teilt 5G-Frequenzen aus Versteigerung zu

Ersteigerte Frequenzen können damit bundesweit genutzt werden

04. September 2019

Die Bundesnetzagentur hat auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH die ersteigerten Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zugeteilt. Das teilte die Behörde am 04.09.2019 mit. Die Frequenzen der anderen erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden. Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen vor und sollen in Kürze beschieden werden, erklärte die Behörde weiter.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei der 5G Frequenzauktion im Frühjahr wurden 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert. Zum Großteil wurden die Blöcke bezüglich ihrer Lage im Spektrum abstrakt versteigert. Lediglich im 3,6-GHz-Bereich wurden der oberste und der unterste Block in konkreter Bandlage versteigert. Im Anschluss an das Ende der Auktion folgte mit dem Zuordnungsverfahren daher die konkrete Zuordnung der abstrakt ersteigerten Blöcke entsprechend dem in den Auktionsregeln vorgesehenen Verfahren.

Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst Gelegenheit, sich über die Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen. Weil eine vollständige Einigung nicht erzielt wurde, hatte die Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden. Auf Antrag der Unternehmen können die Frequenzen nun jeweils zugeteilt und dann auch genutzt werden.

Teil der Zuteilung ist auch die Verpflichtung der Unternehmen, die Versorgungsauflagen umzusetzen. Demnach müssen die Zuteilungsnehmer unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 MBit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 MBit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s versorgt werden.

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