Bundesnetzagentur: Neue Regeln zum mobilen Bezahlen ab Samstag

Mobiles Bezahlen soll sicherer und transparenter werden

31. Januar 2020

Ab Samstag, den 01. Februar 2020, gelten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung. Die neuen Regeln gelten für Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen und wurden bereits im Oktober 2019 angekündigt.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect)
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Für Abonnementdienste (»Abos«) gilt ein zwingender Einsatz des Redirects, so die Bundesnetzagentur. Im Kombinationsmodell wird bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren darauf verzichtet. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Beschwerden zu Abrechnung von Drittanbieterdiensten

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten sich Verbraucher in jedem Fall ebenfalls an ihren Mobilfunkanbieter wenden, rät die Behörde weiter Unberechtigte Abbuchungen sollten dann widerrufen werden. Bei der Abrechnung von Abonnements sollte zudem vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter

Weiterhin erklärt die Bundesnetzagentur, dass Mobilfunkanbieter sich mit den Beanstandungen der Verbraucher auseinandersetzen und prüfen müssen, ob die Forderung berechtigt ist. Die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss zu sperren, kann nach Ansicht der Behörde eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung darstellen. Im Zweifel sollten sich Verbraucher auf die Garantie berufen. Welche Unternehmen sich für das Kombinationsmodell und damit auch für die Geld-Zurück-Garantie entschieden haben, finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/mobilfunkgarantie.

Wer grundsätzlich keine Leistungen über seine Handyrechnung bezahlen möchte, kann beim jeweiligen Mobilfunkanbieter eine so genannte »Drittanbieter-Sperre« einrichten lassen. Manchen Mobilfunk-Provider aktivieren diese Sperre sogar automatisch. Dann lassen sich allerdings gar keine Dienste mehr über die Handyrechnung bezahlen, also beispielsweise auch keine ÖPNV- oder Parktickets; auch Käufe in AppStores und Erwerb digitaler Güter im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. das Prepaid-Guthaben sind dann nicht möglich.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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