Bundesnetzagentur: Bußgeld gegen Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung

260.000 Euro für Werbeanrufe ohne Zustimmung

17. Februar 2021

Die Bundesnetzagentur hat gegen ein Call-Center eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro verhängt. Nach Erkenntnissen der Behörde habe das Call-Center im Auftrag verschiedener marktstarker Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Mängel bei der Prüfung von Werbeeinwilligungen

Laut Bundesnetzagentur lagen in den im Bußgeldbescheid berücksichtigten Fällen keine oder keine wirksamen Werbeeinwilligungen der angerufenen Verbraucher vor. Dennoch habe das Call-Center die Anrufe durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens hatte sich unter anderem herausgestellt, dass das Call-Center das Vorliegen der Werbeeinwilligungen unzureichend und zum Teil gar nicht geprüft hatte. Dies führte dazu, dass sie viele Einwilligungsdaten verwendete, die veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentisch waren.

Obwohl sich zahlreiche Verbraucher bei dem Unternehmen über erhaltene Werbeanrufe beschwerten und auf die Probleme hinwiesen, setzte es seine Praxis fort, so die Bundesnetzagentur weiter. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.

Gegen die beauftragenden Unternehmen hatte die Bundesnetzagentur wegen des Vorwurfs rechtswidriger Werbeanrufe ebenfalls bereits in einem Fall ein hohes Bußgeld verhängt.

»Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Call-Center sind bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber«.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, erklärt die Behörde weiter. Das Unternehmen habe Einspruch gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur eingelegt. Für die gerichtliche Entscheidung hierüber ist das Amtsgericht Bonn zuständig.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können dies bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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