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Newsletter 29/2013
+-=================================================================-+ www.tarif4you.de ~ Newsletter 29/2013 ~ 21. Juli 2013 +-=================================================================-+ Willkommen zur heutigen Ausgabe unseres Newsletters! Die Themen in dieser Ausgabe: - 01024: Auslandsgespräche ab 0,80 Cent pro Minute - Tele2 Web & Fon Premium XL: Allnet-Flatrate für Zuhause - Telekom Entartain to go: Fernsehen auch auf iPad, PC und Laptop - crash-tarife: Allnet-Flatrate mit Smartphone für 19,90 Euro im Monat - HTC One mini offiziell vorgestellt - Urteil: Keine Werbung mit »grenzenloses Surfen« - Bundesnetzagentur gibt endgültige Mobilfunk-Terminierungsentgelte bekannt Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Woche! tarif4you.de - Ihr persönlicher Tarifberater --------------------------------------------------------------------- Folgen Sie tarif4you.de auch bei Twitter und Google+: https://twitter.com/tarif4you und https://google.com/+tarif4you --------------------------------------------------------------------- >> 01024: Auslandsgespräche ab 0,80 Cent pro Minute 01024 hat am vergangenen Mittwoch, dem 17. Juli 2013, eine Aktion für Call-by-Call Gespräche ins Ausland gestartet. Für Anrufe in das Festnetz von 6 ausgewählten Ländern werden dann nicht mehr als 0,80 Cent pro Minute berechnet; für vier weitere Länder gilt der maximale Minutenpreis von 1,40 Cent. Zum Preis von 0,80 Cent/Minute telefonieren Nutzer der Vor-Vorwahl 01024 ab Mittwoch in das Festnetz in Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg und Schweden. Der Preis von 1,40 Cent/Minute gilt für Anrufe ins Festnetz in Bulgarien, Russland, Slowenien und der Türkei. Die Aktionspreise gelten bis einschließlich Montag, den 29. Juli 2013, täglich rund um die Uhr. Die Abrechnung erfolgt, wie üblich, im Minutentakt (60/60) über die Rechnung der Deutschen Telekom. >> Tele2 Web & Fon Premium XL: Allnet-Flatrate für Zuhause Tele2 hat ein neues Web & Fon Paket gestartet - Web & Fon Premium XL. Der neue Tarif beinhaltet neben der Flatrate zum Telefonieren ins deutsche Festnetz auch eine Flatrate für Anrufe in alle deutschen Handy-Netze. Die monatliche Grundgebühr liegt bei 34,95 Euro/Monat. Die Tele2 Web & Fon Pakete basieren auf einem Mobilfunkanschluss im vodafone-Netz und sind als alternative Breitband-Anschlüsse zum Telefonieren und Surfen gedacht, ähnlich den Call&Surf via Funk Paketen der Telekom oder Zuhause-Tarifen von Vodafone. Im Web & Fon Paket ist auch eine Datenflatrate enthalten: Bis zu 10 GB Datenvolumen monatlich können Nutzer mit bis zu 7,2 MBit/s (Download) bzw. 1,4 MBit/s (Upload) übertragen; danach erfolgt eine Drosselung auf maximal 64 kBit/s bis Ende des Monats. Für die Nutzung der Web & Fon Pakete stellt Tele2 eine Box bereit, die als Mobilfunk-Modem funktioniert und in UMTS/GSM/GPRS/EDGE Netzen funkt. Computer können daran via LAN-Anschluss oder WLAN angeschlossen werden. Ebenso ist ein Anschluss für ein analoges Telefon vorhanden. Die Tele2 Box wird kostenlos für Laufzeit des Vertrages zur Verfügung gestellt. Neben dem neuen Premium XL Paket wird auch ein Web & Fon Premium Paket aktuell zum Aktionspreis (wir berichteten) sowie ein Komfort-Paket angeboten. Beim letzteren ist allerdings keine Internet-Flatrate sondern nur ein Inklusivvolumen von 1 GB im Grundpreis enthalten; danach werden 0,99 Euro je angefangenem GB berechnet. Das bisherige Klassik-Paket mit 500 MB Inklusivvolumen wird auf der Tele2-Website nicht mehr gelistet. - Tele2 Web&Fon Tarife: http://tarif4you.de/goto/s/Tele2WebFon +-=================================================================-+ Aktuelle Call-by-Call Tarife für Anrufe ins deutsche Festnetz: Ortsgespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ortsgespraeche.html Ferngespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ferngespraeche.html Preise für Telefongesprächee ins deutsche Festnetz und in deutsche Mobilfunknetze als praktische Tagesübersicht zum Ausdrucken: http://www.tarif4you.de/tarife/inland.html Aktuelle Top-Preise für Gespräche ins Ausland: http://www.tarif4you.de/tarife/ausland.html Preisgarantien für Call-by-Call Gespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/preisgarantie.html +-=================================================================-+ >> Telekom Entartain to go: Fernsehen auch auf iPad, PC und Laptop Die Telekom will ihr TV-Angebot Entertain mobil machen. Mit dem neuen Angebot Entertain to go sollen Kunden das Fernsehen auch auf PC, Laptop und iPad im heimischen Netzwerk nutzen können. Bisher war der Entertain-Empfang nur über einen Receiver an einem Fernseher möglich. Zum Start von Entertain to go sind rund 40 Sender verfügbar. Darunter sowohl die Öffentlich-Rechtlichen wie ARD, ZDF und 3sat als auch Privatsender wie ProSieben, SAT.1, RTL und VOX. Derzeit können Nutzer die Sendungen auf dem iPad über WLAN anschauen. Durch die Funktion »Shift to TV« können die Nutzer mit einer Berührung das laufende Programm vom iPad auf den Fernseher schalten, heißt es seitens der Telekom. Außerdem können Entertain-Kunden mit dem neuen Angebot auf mehreren Geräten parallel verschiedene Programme sehen, ohne einen zweiten Media Receiver oder TV-Gerät. Außerhalb des eigenen WLAN-Netzes erhalten Nutzer über das Mobilfunknetz den Zugriff auf die Entertain-Videothek und können so unterwegs zumindest die zuvor geliehenen Filme sehen. Derzeit ist nur eine iPad Version (ab iPad 2) der Entertain to go App als als Download im App Store kostenlos verfügbar. Entsprechende Versionen für das iPhone und Geräte mit Android seien in Arbeit, so die Telekom. Auf einem PC oder Laptop kann das TV-Angebot über den Web-Browser genutzt werden. Unterstützt werden Windows Vista oder Windows 7 mit Firefox und Internet Explorer sowie Mac OS X 10.5 bis 10.7 mit Firefox und Safari. Die Nutzung des neuen mobilen Angebotes ist allerdings nicht kostenlos. Für Kunden mit den Tarifen Entertain Premium oder Entertain Comfort ist Entertain to go ab sofort als Zubuchoption für monatlich 4,95 Euro erhältlich. Zum Start können diese Kunden Entertain to go einen Monat lang kostenfrei testen. Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat. - Telekom Entertain to go: http://tarif4you.de/goto/s/EntertainToGo >> crash-tarife: Allnet-Flatrate mit Smartphone für 19,90 Euro im Monat Der Mobilfunkanbieter mobilcom-debitel hat ein neues Aktionsangebot auf seiner Plattform crash-tarife gestartet. Dabei handelst es sich um ein Paket aus einer Allnet-Flatrate und Samsung Galaxy S3 mini Smartphone zusammen für 19,90 Euro im Monat. Das Aktionspaket beinhaltet einen Flatrate-Tarif im o2-Netz: Telefongespräche ins deutsche Festnetz und in alle deutschen Mobilfunknetze sind im Grundpreis inklusive. SMS-Versand kostet 19 Cent je SMS in alle deutschen Netze. Ebenfalls ist im Tarif enthalten eine Surf-Flatrate, bei der 500 MB Datenvolumen mit bis zu 7,2 MBit/s genutzt werden können; danach wird der Zugang auf maximal 32 kBit/s gedrosselt (10-kB-Takt). Interessant ist dabei auch, dass der mobile Internetzugang explizit auch für VoIP und Instant Messaging sowie für Tethering genutzt werden darf. Ebenfalls im Paket enthalten ist das Samsung Galaxy S3 mini Smartphone. Dafür wird einmalig 1 Euro berechnet. Weitere Kosten für das Smartphone fallen nicht an. Zum Vergleich: Im Online-Handel ist das Mobiltelefon ab rund 220 Euro plus Versandkosten erhältlich. crash-tarife will auch auf die sonst übliche Anschlussgebühr von einmalig 29,90 Euro verzichten. Wie üblich, ist das crash-tarife Angebot zeitlich begrenzt - bis Donnerstag, den 25.07.2013. Außerdem ist die Anzahl der angebotenen Pakete begrenzt. - crash tarife: http://tarif4you.de/goto/p/crash >> HTC One mini offiziell vorgestellt HTC hat das neue HTC One mini Smartphone offiziell vorgestellt. Das neue Modell hat das gleiche Design wie der große Bruder HTC One, kommt allerdings mit einem 4,3-Zoll großen Display und einer leicht abgespeckten Hardware. HTC folgt dem Trend, zum aktuellen Top-Smartphone eine kleinere und technisch leicht abgespeckte Version auf den Markt zu bringen. Das HTC One mini hat ein 4,3-Zoll (10,9 cm) großes Display mit 1.280 x 720 Pixel Auflösung und 341 ppi. Auch das Gehäuse ist etwas kleiner, als beim HTC One und mißt 132 x 63,2 x 9,25 mm; dafür sind die Ränder um das Display etwas größer. Weiterhin hat HTC die UltraPixel Kamera auf der Rückseite sowie die Stereo-Lautsprecher (BoomSound) auf der Vorderseite verbaut. Unter der Haube arbeitet das neue HTC One mini mit einem Qualcomm Snapdragon 400 Dual-Core Prozessor (1,4 GHz). Dazu kommen 1 GB RAM und 16 GB internen Speicher, der allerdings nicht mit Speicherkarten erweitert werden kann. Weitere Ausstattung entspricht dem üblichen: Kopfhörer-Anschluss, Bluetooth 4.0, WLAN (802.11 a/b/g/n), GPS sowie UMTS und LTE Mobilfunk. Allerdings fehlen dem HTC One mini NFC und Infrarot-Schnittstellen. Der Akku hat eine Kapazität von 1.800 mAh und soll im UMTS-Netz knapp über 13 Stunden Dauergespräch oder bis zu 692 Stunden Standby ermöglichen. Das Aluminium-Unibody-Gehäuse soll wieder in den Farben Silber oder Schwarz angeboten werden. Alle Details zu den technischen Daten des neuen HTC One mini sowie den Preisen und Verfügbarkeit lesen Sie auf unserer Seite unter: http://www.tarif4you.de/news/n17729.html >> Urteil: Keine Werbung mit »grenzenloses Surfen« Einschränkungen bei Mobilfunktarifen sind zwar üblich, stören jedoch viele Nutzer. Auch Verbraucherschützer achten darauf, was in einem Tarif erlaubt ist und wie dieser beworben wird. Diesmal ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Werbung des Vodafone Red M Tarifes vorgegangen und vor Landgericht Düsseldorf Recht bekommen. Nach dem Urteil vom 19.07.2013 darf Vodafone seinen Tarif nicht mit »grenzenlosem Surfen« bewerben, wenn es Peer-to-Peer Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt (Az: 38 O 45/13). Vodafone hatte den Smartphone-Tarif RedM mit den Worten »ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen« beworben. Peer-to-Peer Anwendungen waren aber nur extra gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro im Monat zu haben, erläutert der vzbv den Sachverhalt. Damit konnten Verbraucher nicht ohne Zusatzkosten mit Freunden via Facebook oder Skype chatten, Download-Programme wie YouTube oder Dateitauschbörsen nutzen konnten, erklären die Verbraucherschützer. Davon erfuhren sie erst im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand. Der vzbv hatte argumentiert, Verbraucher würden beim Abschluss eines Internetvertrags grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internetanschluss für alle Produkte und Dienstleistungen nutzen können, also auch für das Instant Messaging oder File-Sharing. Daher seien ausdrückliche und deutliche Hinweise zu dieser Einschränkung erforderlich. Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt die Auffassung des vzbv bestätigt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte das Unternehmen, diese Werbung zu unterlassen. Kaum Angebote ohne Einschränkung Tatsächlich bot im Juni 2013 lediglich ein Tarif eines der großen Mobilfunkanbieter die Internetnutzung ohne Beschränkung, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das vzbv-Projekt Surfer-haben-Rechte hatte durch eine Umfrage bei den vier großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und E-Plus festgestellt, dass sie fast durchweg übliche Anwendungen einschränken. Im aktuellen Check wurde gefragt nach VoIP bzw. Skype (Telefonieren über das Internet), P2P (Austauschen von Dateien über Netzwerke im Internet), Instant Messaging (Versenden von Sofortnachrichten über das Internet) und Tethering (Verbinden eines Smartphones mit einem PC oder Tablet, um diesem eine Internetverbindung zu ermöglichen). In manchen Tarifen können einige der Anwendungen hinzu gebucht werden, in anderen nicht. Viele Kunden würden beim Abschluss des Mobilfunkvertrages diese Einschränkungen nicht bemerken und bei Bewerbung mit »grenzenlosem Surfen« davon ausgehen, dass sie mit einem Internetanschluss alle Produkte und Dienstleistungen, also auch das Instant Messaging oder Filesharing nutzen können, so die Verbraucherschützer. Die Ergebnisse können nach Anbieter, Tarif und Dienst in der Tabelle im Anhang bei Surfer-haben-Rechte nachgelesen (PDF-Datei) werden. Durch die Einschränkungen sei keine Netzneutralität gewährleistet, also die Gleichbehandlung von Daten – unabhängig von Inhalt, Absender und Empfänger, so die Verbraucherschützer. »Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten«, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Um Benachteiligung zu beenden, müsse die Bundesregierung Netzneutralität gesetzlich verankern, fordert der Verband. Quelle: Mitteilung des vzbv - vzbv: http://tarif4you.de/goto/a/vzbv >> Bundesnetzagentur gibt endgültige Mobilfunk-Terminierungsentgelte bekannt Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die endgültigen Entgeltgenehmigungen für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze der deutschen Mobilfunknetzbetreiber bekannt gegeben. Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 Cent/Minute (netto) für die so genannte Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal auf 1,79 Cent/Minute (netto). Die genannten Mobilfunk-Terminierungsentgelte waren Mitte November 2012 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundesnetzagentur Ende Juni aufgefordert, die Entscheidungen zu ändern oder zurückzuziehen und die Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war. Die Bundesnetzagentur hält jedoch an der von ihr gewählten und nach eigenen Angaben bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode sei in Deutschland »nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes – unter anderem die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs – zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern«, so die Bundesnetzagentur. Die EU Kommission hat hinsichtlich der Entscheidung kein Veto-Recht. Die Entgeltentscheidungen sind bis zum 30. November 2014 befristet. Die Mobilfunk-Terminierungsentgelte werden fällig, wenn ein Telefonanbieter ein Gespräch zu einem anderen Mobilfunk-Netzbetreiber übergibt. Diese Kosten haben einerseits Einfluss auf die Preise für Anrufe in die Mobilfunknetze und sind gleichzeitig eine zusätzliche Einnahmequelle für die Anbieter, die die Gespräche in ihrem Netz empfangen. - Bundesnetzagentur: http://tarif4you.de/goto/a/Bundesnetzagentur ---------- Das war es für diese Woche. Nächtes Newsletter erscheint am 28. Juli 2013. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Dies ist kein SPAM! Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie oder jemand, der Sie kennt, diesen auf Ihre E-Mail-Adresse abonniert hat. 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