Service

+++ Anzeige +++

Newsletter 29/2013

+-=================================================================-+
www.tarif4you.de ~ Newsletter 29/2013 ~ 21. Juli 2013
+-=================================================================-+

Willkommen zur heutigen Ausgabe unseres Newsletters!

Die Themen in dieser Ausgabe:

 - 01024: Auslandsgespräche ab 0,80 Cent pro Minute
 - Tele2 Web & Fon Premium XL: Allnet-Flatrate für Zuhause
 - Telekom Entartain to go: Fernsehen auch auf iPad, PC und Laptop
 - crash-tarife: Allnet-Flatrate mit Smartphone für 19,90 Euro im Monat
 - HTC One mini offiziell vorgestellt
 - Urteil: Keine Werbung mit »grenzenloses Surfen«
 - Bundesnetzagentur gibt endgültige Mobilfunk-Terminierungsentgelte bekannt

Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Woche!

tarif4you.de - Ihr persönlicher Tarifberater

---------------------------------------------------------------------
Folgen Sie tarif4you.de auch bei Twitter und Google+:
https://twitter.com/tarif4you und https://google.com/+tarif4you
---------------------------------------------------------------------



>> 01024: Auslandsgespräche ab 0,80 Cent pro Minute

01024 hat am vergangenen Mittwoch, dem 17. Juli 2013, eine Aktion für
Call-by-Call Gespräche ins Ausland gestartet. Für Anrufe in das
Festnetz von 6 ausgewählten Ländern werden dann nicht mehr als 0,80
Cent pro Minute berechnet; für vier weitere Länder gilt der maximale
Minutenpreis von 1,40 Cent.

Zum Preis von 0,80 Cent/Minute telefonieren Nutzer der Vor-Vorwahl
01024 ab Mittwoch in das Festnetz in Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Luxemburg und Schweden.

Der Preis von 1,40 Cent/Minute gilt für Anrufe ins Festnetz in
Bulgarien, Russland, Slowenien und der Türkei. 

Die Aktionspreise gelten bis einschließlich Montag, den 29. Juli 2013,
täglich rund um die Uhr. Die Abrechnung erfolgt, wie üblich, im
Minutentakt (60/60) über die Rechnung der Deutschen Telekom.



>> Tele2 Web & Fon Premium XL: Allnet-Flatrate für Zuhause

Tele2 hat ein neues Web & Fon Paket gestartet - Web & Fon Premium XL.
Der neue Tarif beinhaltet neben der Flatrate zum Telefonieren ins
deutsche Festnetz auch eine Flatrate für Anrufe in alle deutschen
Handy-Netze. Die monatliche Grundgebühr liegt bei 34,95 Euro/Monat.

Die Tele2 Web & Fon Pakete basieren auf einem Mobilfunkanschluss im
vodafone-Netz und sind als alternative Breitband-Anschlüsse zum
Telefonieren und Surfen gedacht, ähnlich den Call&Surf via Funk Paketen
der Telekom oder Zuhause-Tarifen von Vodafone. Im Web & Fon Paket ist
auch eine Datenflatrate enthalten: Bis zu 10 GB Datenvolumen monatlich
können Nutzer mit bis zu 7,2 MBit/s (Download) bzw. 1,4 MBit/s (Upload)
übertragen; danach erfolgt eine Drosselung auf maximal 64 kBit/s bis
Ende des Monats.

Für die Nutzung der Web & Fon Pakete stellt Tele2 eine Box bereit, die
als Mobilfunk-Modem funktioniert und in UMTS/GSM/GPRS/EDGE Netzen
funkt. Computer können daran via LAN-Anschluss oder WLAN angeschlossen
werden. Ebenso ist ein Anschluss für ein analoges Telefon vorhanden.
Die Tele2 Box wird kostenlos für Laufzeit des Vertrages zur Verfügung
gestellt.

Neben dem neuen Premium XL Paket wird auch ein Web & Fon Premium Paket
aktuell zum Aktionspreis (wir berichteten) sowie ein Komfort-Paket
angeboten. Beim letzteren ist allerdings keine Internet-Flatrate
sondern nur ein Inklusivvolumen von 1 GB im Grundpreis enthalten;
danach werden 0,99 Euro je angefangenem GB berechnet. Das bisherige
Klassik-Paket mit 500 MB Inklusivvolumen wird auf der Tele2-Website
nicht mehr gelistet.

- Tele2 Web&Fon Tarife: http://tarif4you.de/goto/s/Tele2WebFon



+-=================================================================-+

Aktuelle Call-by-Call Tarife für Anrufe ins deutsche Festnetz:
Ortsgespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ortsgespraeche.html
Ferngespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ferngespraeche.html

Preise für Telefongesprächee ins deutsche Festnetz und in deutsche
Mobilfunknetze als praktische Tagesübersicht zum Ausdrucken:
http://www.tarif4you.de/tarife/inland.html

Aktuelle Top-Preise für Gespräche ins Ausland:
http://www.tarif4you.de/tarife/ausland.html

Preisgarantien für Call-by-Call Gespräche:
http://www.tarif4you.de/tarife/preisgarantie.html

+-=================================================================-+


>> Telekom Entartain to go: Fernsehen auch auf iPad, PC und Laptop

Die Telekom will ihr TV-Angebot Entertain mobil machen. Mit dem neuen
Angebot Entertain to go sollen Kunden das Fernsehen auch auf PC, Laptop
und iPad im heimischen Netzwerk nutzen können. Bisher war der
Entertain-Empfang nur über einen Receiver an einem Fernseher möglich.

Zum Start von Entertain to go sind rund 40 Sender verfügbar. Darunter
sowohl die Öffentlich-Rechtlichen wie ARD, ZDF und 3sat als auch
Privatsender wie ProSieben, SAT.1, RTL und VOX. Derzeit können Nutzer
die Sendungen auf dem iPad über WLAN anschauen. Durch die Funktion
»Shift to TV« können die Nutzer mit einer Berührung das laufende
Programm vom iPad auf den Fernseher schalten, heißt es seitens der
Telekom. Außerdem können Entertain-Kunden mit dem neuen Angebot auf
mehreren Geräten parallel verschiedene Programme sehen, ohne einen
zweiten Media Receiver oder TV-Gerät. Außerhalb des eigenen WLAN-Netzes
erhalten Nutzer über das Mobilfunknetz den Zugriff auf die
Entertain-Videothek und können so unterwegs zumindest die zuvor
geliehenen Filme sehen.

Derzeit ist nur eine iPad Version (ab iPad 2) der Entertain to go App
als als Download im App Store kostenlos verfügbar. Entsprechende
Versionen für das iPhone und Geräte mit Android seien in Arbeit, so die
Telekom. Auf einem PC oder Laptop kann das TV-Angebot über den
Web-Browser genutzt werden. Unterstützt werden Windows Vista oder
Windows 7 mit Firefox und Internet Explorer sowie Mac OS X 10.5 bis
10.7 mit Firefox und Safari.

Die Nutzung des neuen mobilen Angebotes ist allerdings nicht kostenlos.
Für Kunden mit den Tarifen Entertain Premium oder Entertain Comfort ist
Entertain to go ab sofort als Zubuchoption für monatlich 4,95 Euro
erhältlich. Zum Start können diese Kunden Entertain to go einen Monat
lang kostenfrei testen. Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat.

- Telekom Entertain to go: http://tarif4you.de/goto/s/EntertainToGo



>> crash-tarife: Allnet-Flatrate mit Smartphone für 19,90 Euro im Monat

Der Mobilfunkanbieter mobilcom-debitel hat ein neues Aktionsangebot auf
seiner Plattform crash-tarife gestartet. Dabei handelst es sich um ein
Paket aus einer Allnet-Flatrate und Samsung Galaxy S3 mini Smartphone
zusammen für 19,90 Euro im Monat.

Das Aktionspaket beinhaltet einen Flatrate-Tarif im o2-Netz:
Telefongespräche ins deutsche Festnetz und in alle deutschen
Mobilfunknetze sind im Grundpreis inklusive. SMS-Versand kostet 19 Cent
je SMS in alle deutschen Netze. Ebenfalls ist im Tarif enthalten eine
Surf-Flatrate, bei der 500 MB Datenvolumen mit bis zu 7,2 MBit/s
genutzt werden können; danach wird der Zugang auf maximal 32 kBit/s
gedrosselt (10-kB-Takt). Interessant ist dabei auch, dass der mobile
Internetzugang explizit auch für VoIP und Instant Messaging sowie für
Tethering genutzt werden darf.

Ebenfalls im Paket enthalten ist das Samsung Galaxy S3 mini Smartphone.
Dafür wird einmalig 1 Euro berechnet. Weitere Kosten für das Smartphone
fallen nicht an. Zum Vergleich: Im Online-Handel ist das Mobiltelefon
ab rund 220 Euro plus Versandkosten erhältlich.

crash-tarife will auch auf die sonst übliche Anschlussgebühr von
einmalig 29,90 Euro verzichten. Wie üblich, ist das crash-tarife
Angebot zeitlich begrenzt - bis Donnerstag, den 25.07.2013. Außerdem
ist die Anzahl der angebotenen Pakete begrenzt.

- crash tarife: http://tarif4you.de/goto/p/crash



>> HTC One mini offiziell vorgestellt

HTC hat das neue HTC One mini Smartphone offiziell vorgestellt. Das
neue Modell hat das gleiche Design wie der große Bruder HTC One,
kommt allerdings mit einem 4,3-Zoll großen Display und einer leicht
abgespeckten Hardware.

HTC folgt dem Trend, zum aktuellen Top-Smartphone eine kleinere und
technisch leicht abgespeckte Version auf den Markt zu bringen. Das HTC
One mini hat ein 4,3-Zoll (10,9 cm) großes Display mit 1.280 x 720
Pixel Auflösung und 341 ppi. Auch das Gehäuse ist etwas kleiner, als
beim HTC One und mißt 132 x 63,2 x 9,25 mm; dafür sind die Ränder um
das Display etwas größer. Weiterhin hat HTC die UltraPixel Kamera auf
der Rückseite sowie die Stereo-Lautsprecher (BoomSound) auf der
Vorderseite verbaut.

Unter der Haube arbeitet das neue HTC One mini mit einem Qualcomm
Snapdragon 400 Dual-Core Prozessor (1,4 GHz). Dazu kommen 1 GB RAM und
16 GB internen Speicher, der allerdings nicht mit Speicherkarten
erweitert werden kann. Weitere Ausstattung entspricht dem üblichen:
Kopfhörer-Anschluss, Bluetooth 4.0, WLAN (802.11 a/b/g/n), GPS sowie
UMTS und LTE Mobilfunk. Allerdings fehlen dem HTC One mini NFC und
Infrarot-Schnittstellen. Der Akku hat eine Kapazität von 1.800 mAh und
soll im UMTS-Netz knapp über 13 Stunden Dauergespräch oder bis zu 692
Stunden Standby ermöglichen. Das Aluminium-Unibody-Gehäuse soll wieder
in den Farben Silber oder Schwarz angeboten werden.


Alle Details zu den technischen Daten des neuen HTC One mini sowie
den Preisen und Verfügbarkeit lesen Sie auf unserer Seite unter:
http://www.tarif4you.de/news/n17729.html



>> Urteil: Keine Werbung mit »grenzenloses Surfen«

Einschränkungen bei Mobilfunktarifen sind zwar üblich, stören jedoch
viele Nutzer. Auch Verbraucherschützer achten darauf, was in einem
Tarif erlaubt ist und wie dieser beworben wird. Diesmal ist der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Werbung des Vodafone
Red M Tarifes vorgegangen und vor Landgericht Düsseldorf Recht
bekommen. Nach dem Urteil vom 19.07.2013 darf Vodafone seinen Tarif
nicht mit »grenzenlosem Surfen« bewerben, wenn es Peer-to-Peer
Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt (Az: 38 O 45/13).

Vodafone hatte den Smartphone-Tarif RedM mit den Worten »ideal zum
grenzenlosen Telefonieren und Surfen« beworben. Peer-to-Peer
Anwendungen waren aber nur extra gegen einen Aufpreis von 9,95 Euro
im Monat zu haben, erläutert der vzbv den Sachverhalt. Damit konnten
Verbraucher nicht ohne Zusatzkosten mit Freunden via Facebook oder
Skype chatten, Download-Programme wie YouTube oder Dateitauschbörsen
nutzen konnten, erklären die Verbraucherschützer. Davon erfuhren sie
erst im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am
unteren Bildrand. 

Der vzbv hatte argumentiert, Verbraucher würden beim Abschluss eines
Internetvertrags grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den
Internetanschluss für alle Produkte und Dienstleistungen nutzen können,
also auch für das Instant Messaging oder File-Sharing. Daher seien
ausdrückliche und deutliche Hinweise zu dieser Einschränkung
erforderlich. Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt die Auffassung des
vzbv bestätigt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte
das Unternehmen, diese Werbung zu unterlassen.

Kaum Angebote ohne Einschränkung

Tatsächlich bot im Juni 2013 lediglich ein Tarif eines der großen
Mobilfunkanbieter die Internetnutzung ohne Beschränkung, so der
Verbraucherzentrale Bundesverband. Das vzbv-Projekt Surfer-haben-Rechte
hatte durch eine Umfrage bei den vier großen Netzbetreibern Telekom,
Vodafone, Telefónica und E-Plus festgestellt, dass sie fast durchweg
übliche Anwendungen einschränken. Im aktuellen Check wurde gefragt nach
VoIP bzw. Skype (Telefonieren über das Internet), P2P (Austauschen von
Dateien über Netzwerke im Internet), Instant Messaging (Versenden von
Sofortnachrichten über das Internet) und Tethering (Verbinden eines
Smartphones mit einem PC oder Tablet, um diesem eine Internetverbindung
zu ermöglichen).

In manchen Tarifen können einige der Anwendungen hinzu gebucht werden,
in anderen nicht. Viele Kunden würden beim Abschluss des
Mobilfunkvertrages diese Einschränkungen nicht bemerken und bei
Bewerbung mit »grenzenlosem Surfen« davon ausgehen, dass sie mit einem
Internetanschluss alle Produkte und Dienstleistungen, also auch das
Instant Messaging oder Filesharing nutzen können, so die
Verbraucherschützer. Die Ergebnisse können nach Anbieter, Tarif und
Dienst in der Tabelle im Anhang bei Surfer-haben-Rechte nachgelesen
(PDF-Datei) werden. Durch die Einschränkungen sei keine Netzneutralität
gewährleistet, also die Gleichbehandlung von Daten – unabhängig von
Inhalt, Absender und Empfänger, so die Verbraucherschützer.

»Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat
Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und
Inhalten«, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Um Benachteiligung zu
beenden, müsse die Bundesregierung Netzneutralität gesetzlich
verankern, fordert der Verband.

Quelle: Mitteilung des vzbv

- vzbv: http://tarif4you.de/goto/a/vzbv



>> Bundesnetzagentur gibt endgültige Mobilfunk-Terminierungsentgelte bekannt

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die endgültigen
Entgeltgenehmigungen für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze der
deutschen Mobilfunknetzbetreiber bekannt gegeben. Danach gilt
rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe
von 1,85 Cent/Minute (netto) für die so genannte Mobilfunkterminierung.
Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal auf 1,79
Cent/Minute (netto).

Die genannten Mobilfunk-Terminierungsentgelte waren Mitte November 2012
zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen
Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren
durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission
abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Im
Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundesnetzagentur
Ende Juni aufgefordert, die Entscheidungen zu ändern oder
zurückzuziehen und die Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund
ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur
Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war.

Die Bundesnetzagentur hält jedoch an der von ihr gewählten und nach
eigenen Angaben bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der
Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die
von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode sei in
Deutschland »nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des
Telekommunikationsgesetzes – unter anderem die Wahrung der
Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen
Wettbewerbs – zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern«,
so die Bundesnetzagentur. Die EU Kommission hat hinsichtlich der
Entscheidung kein Veto-Recht.

Die Entgeltentscheidungen sind bis zum 30. November 2014 befristet.

Die Mobilfunk-Terminierungsentgelte werden fällig, wenn ein
Telefonanbieter ein Gespräch zu einem anderen Mobilfunk-Netzbetreiber
übergibt. Diese Kosten haben einerseits Einfluss auf die Preise für
Anrufe in die Mobilfunknetze und sind gleichzeitig eine zusätzliche
Einnahmequelle für die Anbieter, die die Gespräche in ihrem Netz
empfangen.

- Bundesnetzagentur: http://tarif4you.de/goto/a/Bundesnetzagentur



----------

Das war es für diese Woche.
Nächtes Newsletter erscheint am 28. Juli 2013.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Dies ist kein SPAM! Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie oder
jemand, der Sie kennt, diesen auf Ihre E-Mail-Adresse abonniert
hat. Sie können tarif4you.de Newsletter auf unserer Homepage im
Bereich »Service« abonnieren bzw. abbestellen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Aktuelle Call-by-Call Tarife und weitere News unter:
http://www.tarif4you.de/
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Copyright (C) 1998-2013, tarif4you.de , Düsseldorf
Nachdruck, Veröffentlichung und Weitergabe dieses Newsletters ist
hiermit nur unter Angabe der Quelle (www.tarif4you.de) erlaubt.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Informationen in diesem Newsletter
wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Haftung für
die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~