Telekom muss Kabelkanäle für Konkurrenz öffnen

Neue Regulierungsverfügung für den TAL-Zugang

27. Juni 2007

Die Deutsche Telekom AG (DTAG) muss auch in den nächsten zwei Jahren ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), sogenannte «letzte Meile», gewähren. Das hat die Bundesnetzagentur entschieden.

Dabei stellte die Bundesnetzagentur fest, dass die DTAG im Bereich des Zugangs zur TAL nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfügt. Daher werden alle bisherigen, der DTAG bereits in der letzten Regulierungsverfügung vom April 2005 auferlegten Verpflichtungen, Wettbewerbsunternehmen den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen zu nichtdiskriminierenden Bedingungen zu gewähren, beibehalten. Die Preise muss die Bundesnetzagentur weiterhin vorab genehmigen.

Darüber hinaus muss die DTAG künftig ihre Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber öffnen. Nur für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen Gründen oder aus Kapazitäzsgründen nicht möglich ist, ist die DTAG verpflichtet, anderen Unternehmen den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren. Dabei handelt es sich lediglich um eine Konkretisierung zum Teil bereits seit einigen Jahren bestehender Zugangsansprüche zur TAL, erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Den Wettbewerbern wird nicht der Zugang zur VDSL-Infrastruktur der Deutschen Telekom gewährt, sondern lediglich die Inanspruchnahme von bereits vorhandener Infrastruktur der Deutschen Telekom, aufgrund derer sie selbst VDSL-fähige Anschlussnetze aufbauen können.

Damit können Wettbewerber ebenfalls glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen, wie sie auch die Deutsche Telekom AG derzeit im größeren Umfang aufbaut bzw. plant, ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Grabungsarbeiten.

«Noch offene Detailfragen, insbesondere zu den konkreten technischen Zugangsbedingungen, sollten jetzt zügig und im eigenen Interesse zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern einvernehmlich geregelt werden», forderte Präsident Kurth und kündigte an, die Bundesnetzagentur werde die Bedingungen festlegen, falls es nicht zu einer freiwilligen Einigung komme.

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