Neues Telekommunikationsgesetz gilt ab 10. Mai 2012

Schneller Anbieterwechsel, bessere Kostenkontrolle, kostenlose Warteschleifen

09. Mai 2012

Die Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist am heutigen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I, S. 958) und tritt damit am 10. Mai 2012 in Kraft. Die TKG-Novelle schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze und erleichtert den Netzausbau, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi). Gleichzeitig verbessert das Gesetz die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz.

Zu den Verbesserungen für Verbraucher zählen unter anderem ein reibungsloser Anbieterwechsel, so dass der Telefon- oder Internetanschluss bei einem Anbieterwechsel nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein darf. Auch bei Mitnahme der Telefonnummer muss diese innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer künftig bereits vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. Hier sind weitere wichtigste Änderungen für Telefon- und Internetkunden:

  • Telefon- und Internetanbieter werden künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten anbieten.
  • Bei einem Umzug werden Telefon- und Internetanbieter die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Falls die Services am neuen Wohnort nicht möglich sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
  • Bei Festnetz-Anschlüssen wie DSL und Kabel-Internet werden die Internetanbieter die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Weiterhin soll das neue Gesetz für eine bessere Kostenkontrolle sorgen. Handynutzer können verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Zudem können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit längerem möglich.

Die mit dem Gesetz eingeführte Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call by Call), den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen, wird - aufgrund der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen - nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erst am 1. August 2012 in Kraft treten. Bisher schalten mehrere Call by Call Anbieter die Preisansage freiwillig.

Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein. Diese Neuregelung wird mit einer Übergangsgfrist in Kraft treten: Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit.

Quellen: Mitteilungen des bmwi sowie des BITKOM.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++