Bundesnetzagentur: Neue Rufnummer zur Funkstörungsbearbeitung

Regelung zu kostenlosen Warteschleifen ab 1. Juni in Kraft

23. Mai 2013

Die neue gesetzliche Regelung zu kostenlosen Warteschleifen betrifft nicht nur Unternehmen sondern auch Behörden. So hat jetzt die Bundesnetzagentur eine neue Rufnummer für die Funkstörungsbearbeitung eingerichtet. Statt bisher über eine 0180-Rufnummer ist die Funkstörungsannahme nun über eine Ortsnetznummer erreichbar.

Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur kann jetzt über die Telefonnummer 04821 89 55 55 erreicht werden. Unter dieser Rufnummer können Betroffene rund um die Uhr Funkstörungen und Störungen beim Radio- und Fernsehempfang melden. Ebenfalls werden hier Fragen zu Funkstörungen beantwortet. Die bisher genutzte Servicerufnummer 01803-232323 (9 Cent/Minute aus dem Festnetz, 42 Cent aus Mobilfunknetzen) soll zum 1. Juni auf eine für den Anrufer kostenlose Ansage umgestellt und zum Jahresende außer Betrieb genommen werden.

Eine automatische Weiterleitung an die jeweils zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur, wie sie bisher erfolgte, ist durch die Umstellung nicht mehr möglich. Eingehende Störungsmeldungen werden von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr am Standort Itzehoe bearbeitet bzw. von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Außerhalb dieser Zeiten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt die Störungsannahme durch die 24 Stunden Messtelle der Bundesnetzagentur in Konstanz. Die Anrufe werden dafür nach Konstanz umgeleitet, für den Anrufer entstehen dabei jedoch keine weiteren Kosten.

Kostenlose Warteschleifen ab 1. Juni 2013

Hintergrund der Umstellung ist, das am 1. Juni 2013 die endgültige Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen in Kraft treten wird. Demnach müssen Warteschleifen unter anderem bei Servicerufnummern ab diesem Zeitpunkt für den Anrufer kostenfrei sein. Die bisherige 0180er Rufnummer erfülle diese Bedingung nicht in allen Belangen, so die Bundesnetzagentur. Daher habe die Behörde sich dafür entschieden, eine Ortsnetzrufnummer zu verwenden.

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 wurde gesetzlich geregelt, dass Warteschleifen bei den so genannten Sonderrufnummern, wie 0180er und 0900er Rufnummern, kostenlos sein sollen. Zwischen dem 1. September 2012 und dem 1. Juni 2013 gilt noch eine Übergangsregelung. Demnach sind kostenpflichtige Warteschleifen nur noch erlaubt, wenn für den Anruf entweder ein Festpreis gilt oder mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenlos sind.

Zum 1. Juni 2013 tritt nun die endgültige Regelung nach § 66g TKG neu in Kraft. Dann sind Warteschleifen bei 0180er und 0900er nur noch erlaubt, wenn für den Anruf entweder ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist. Dies gilt ebenfalls für alle nachgelagerten Warteschleifen. Weiterhin muss mit Beginn der ersten Warteschleife angesagt werden, ob für den Anruf ein Festpreis gilt und ob die Warteschleife kostenlos ist. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen Abschaltungen und Entzug von Rufnummern sowie Geldbuße bis zu 100.000 Euro.

Die neue Regelung hat allerdings eine Lücke: Die (kostenlose) Warteschleife endet, sobald »die Bearbeitung des Anliegens« beginnt. Dies kann allerdings bereits durch ein Sprachmenü oder eine Bandansage erfolgen. Denn der Gesetzgeber hat keine Vorgaben zur Dauer und inhaltlichen Qualität der Bearbeitung gemacht.

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