Deutsche Telekom veröffentlicht ersten Transparenzbericht

Daten über Anschlussüberwachungen und Auskunft an Sicherheitsbehörden

05. Mai 2014

Die Deutsche Telekom hat am heutigen Montag einen Transparenzbericht veröffentlicht. Darin beschreibt das Unternehmen, wie oft welche Nutzer-Daten auf Verlangen von Behörden im Jahr 2013 weitergegeben wurden.

Die Telekom sei gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft zu erteilen und Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen, erklärt das Bonner Konzern. Um mehr Transparenz zu gewährleisten, veröffentlicht die Telekom jetzt die jährlichen Zahlen. Der aktuelle Bericht beinhaltet die Zahlen der angeordneten Anschlussüberwachungen sowie die beauskunfteten Verkehrsdatensätze, Teilnehmerbestandsdaten und IP-Adressen.

Deutsche Telekom

Aus den nun veröffentlichten Daten geht hervor, dass die Deutsche Telekom im Jehr 2013 insgesamt 49.796 Anschlussüberwachungen auf behördliche Anordnung durchgeführt habe. Der überwiegende Teil dieser Überwachungen fand aufgrund § 100a StPO statt. Danach darf (auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin) die Telekommunikation durch dazu berechtigte Behörden auch ohne Wissen des Betroffen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der schweren Katalogstraftaten des § 100a StPO (beispielsweise Raub, Erpressung, Mord und Totschlag) begangen, versucht oder vorbereitet hat. Ein geringerer Teil der Überwachungsmaßnahmen basierte auf dem Artikel 10-Gesetz und den Landespolizeigesetzen. Die Provider werden durch die genannten Vorschriften verpflichtet, den Behörden die Überwachung zu ermöglichen.

Weiterhin haben die deutschen Behörden im vergangenen Jahr Zugriff auf insgesamt 436.331 Verkehrsdatensätze erhalten. Auch hier wurden die Auskunftsersuchen überwiegend auf § 100g StPO gestützt, daneben auch in weitaus geringerer Anzahl der Fälle auf das Artikel 10-Gesetz sowie die Polizeigesetze der Länder, erklärte die Telekom. Die Zahl der Auskünfte über Teilnehmerbestandsdaten betrug 28.162.

Im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat die Telekom in insgesamt 946.641 Fällen die Inhaber von IP-Adressen auf Basis von § 101 UrhG ermittelt und weitergegeben. Wie die Telekom weiter erklärte, nehme die Beantwortung dieser Anfragen die bei Telekom zuständigen Bereiche in besonderem Maße in Anspruch.

All diese Daten wurden von inländischen Behörden angefordert. Auskunftsanfragen ausländischer Behörden beantworte das Unternehmen nicht, versichert die Telekom.

Bild: Deutsche Telekom

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