Gesetzentwurf: Käufer von Prepaid-SIM-Karten müssen sich künftig ausweisen

Branchenverband kritisiert die geplante Regelung

10. Juni 2016

Wer eine Prepaid-SIM-Karte für sein Handy kauft, muss nach dem Willen der Bundesregierung künftig einen Ausweis vorlegen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschlossenen, der unter anderem diese Maßnahme beinhaltet. Dabei sollen Telefonanbieter und Verkäufer von Prepaid-Karten verpflichtet werden, die Identität von Kunden etwa anhand des Personalausweises zu überprüfen. Damit soll es den Terroristen erschwert werden, anonym telefonieren zu können. Die Idee der Bundesregierung stößt allerdings auch auf Kritik.

Bereits jetzt müssen Kunden beim Kauf von Prepaid-Karten ihren Namen und ihre Anschrift angeben. Allerdings seien bisher auch fiktive Angaben möglich, so Innenminister Thomas de Maiziere. Mit dem neuen Gesetz soll dies unterbunden werden. Der Gesetzentwurf, der am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht vor, dass Anbieter von Prepaid-SIM-Karten künftig die Identität der Nutzer vor Freischaltung der SIM-Karte mittels Ausweis oder Pass mit Wohnortangabe prüfen müssen.

Personalausweis

Das Vorhaben wird von der Opposition und Branchenverbänden kritisiert. Während politisch mehr von »Massenüberwachung« geredet wird, sehen Vertreter der Telekommunikationsbranche in der geplanten Regelung vor allem mehr Bürokratie und wenig Nutzen.

»Es ist völlig unklar, inwiefern eine verpflichtende Identitätsprüfung bei der Terrorismusbekämpfung helfen soll, wenn nicht zumindest eine einheitliche europäische Regelung gefunden wird. Zugleich droht ein hoher bürokratischer Aufwand, der allen Kunden schadet«, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. So können sich Kriminelle, die anonym kommunizieren möchten, auch künftig ohne Registrierung eine Prepaid-SIM-Karte im europäischen Ausland kaufen. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass sich der bürokratische Aufwand und damit die Kosten in Grenzen halten, so BITKOM weiter. Neue Maßnahmen bedürfen daher einer intensiven Abwägung, ob diese einen angemessenen Mehrwert im Zuge grundrechtlicher Fragestellungen und einem europäischen Binnenmarkt leisten können.

Der Bitkom befürchtet, dass die Pflicht zur Offenlegung der Identität der Kunden die Nutzer zu anderen internetbasierten Diensten greifen lassen wird, wie etwa Internet-Telefonie oder Messaging-Diensten, die zumindest teilweise eine vollständig verschlüsselte Kommunikation ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass diese Dienste keine zusätzlichen Nutzungskosten verursachen und die Nutzbarkeit freier WLAN-Zugänge zukünftig stark zunehmen wird, sei die Wirksamkeit der Einführung der Verifizierungspflicht der Nutzer von Prepaid-SIM-Karten im Hinblick auf die Abwendung von Terrorgefahren zu bezweifeln, so der Verband in seiner Stellungnahme.

Auch würde die Regelung als deutsche Insel-Lösung im europäischen Binnenmarkt nicht funktionieren: So sei es heute problemlos möglich, Prepaid-Mobilfunk-Tarife im Ausland ohne Registrierung zu erwerben, da die meisten Länder keine vergleichbaren Verpflichtungen vorsehen oder deren Einhaltung nicht nachgehalten wird. Eine Nutzung ist im Zuge von Roaming sei ebenfalls ohne weiteres möglich.

Außerdem könnten nach Ansicht des Verbandes zusätzliche Aufwände und Kosten des Vertriebs der Prepaid-Produkte Auswirkungen auf Endkundenpreise und Umsatzrückgänge zugunsten internationaler Wettbewerber haben. Weiterhin würde die geplante Maßnahme den bisherigen unkomplizierten Kauf von Prepaid-Karten beispielsweise in Discount-Supermärkten erschweren und eine zusätzliche Hürde sowohl für die Nutzer als auch für Händler bedeuten. Die komplette Stellungnahme des Bitkom ist auf der Website des Verbandes verfügbar.

Bild: BMI - Bundesministerium des Innern

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