Bundesnetzagentur schaltet 5.100 irreführenden Ortsnetzrufnummern ab

Irreführung durch Vortäuschen einer Ortsnähe

27. Januar 2017

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von rund 5.100 Rufnummern eines Unternehmens veranlasst. Wie die Behörde mitteilte, hatte ein Anbieter für seine Entrümpelungsdienste bundesweit mit Ortsnetzrufnummern geworben. Dabei hatte das Unternehmen in den jeweiligen Ortsnetzbereichen keinen eigenen Standort gehabt.

Mit einer solchen Werbung habe das Unternehmen Ortsnähe vorgetäuscht. Denn es hatte unterlassen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung an den Firmensitz erfolgte. Dieses Vorgehen stelle laut Bundesnetzagentur eine irreführende Werbung dar.

Telefonbuch

»Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung der Anbieter aller Branchen nachdrücklich fort, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen, und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor«.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur bei einem ähnlich gelagerten Fall die Abschaltung von knapp 300 Rufnummern angeordnet. Damals hat ein Anbieter für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten mit Ortsnetzrufnummern geworben, ohne in den jeweiligen Vorwahlbereichen einen Betriebssitz zu haben und ohne darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung erfolgte.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

Bild: iStockphoto.com/AtnoYdur

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