BNetzA stoppt Vorratsdatenspeicherung - die Reaktionen

Provider wollen vorerst nicht speicher, Politiker kritisieren die Entscheidung

28. Juni 2017

Die Bundesnetzagentur hat nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens für alle Unternehmen ausgesetzt (wir berichteten). Bis dahin sollen keine Anordnungen oder Maßnahmen sowie Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet werden. Die Provider und Branchenverbände begrüßen diese Entscheidung; die Politik kritisiert jedoch die Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus

»Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur ist absolut konsequent. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht, aber jetzt brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen«, so der eco Verband. »Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden« sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht.

Der Branchenverband Bitkom konkretisiert die Bedenken: »Die Unternehmen haben bereits einen hohen Millionenbetrag investiert, die nötigen Organisationseinheiten aufgebaut und Personal abgestellt, um ursprünglich ab Samstag einer Verpflichtung nachzukommen, die nun laut Gericht gegen geltendes Recht verstößt. Dieser Zick-Zack-Kurs muss ein Ende haben«. Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder fordert den Gesetzgeber auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen.

Auch der VATM begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur. »Wir gehen davon aus, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren des Oberverwaltungsgerichts fallen wird. Es ist allerdings zu erwarten, dass das OVG bestrebt sein wird, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen«, erklärte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.

Provider wollen keine Daten speichern

Auch mehrere Telekommunikationsnanbieter haben sich geäußert. Nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur können die Provider praktisch selbst entscheiden, ob sie die Vorratsdaten nun speichern oder nicht. Die Stimmen gehen derzeit in eine Richtung: Die Anbieter begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur und wollen »bis auf Weiteres keine Daten speichern«. Das teilte zum Beispiel 1&1 auf Twitter und später im Blog mit. Auch Vodafone gab per Pressemitteilung bekannt, das Unternehmen sehe im Interesse seiner Kunden von der Speicherung und Beauskunftung von Verkehrsdaten [...] bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren ab.

Ebenso will die Telefónica/O2 bis zur endgültigen Klärung nicht mit der Vorratsdatenspeicherung beginnen. Und auch die Deutsche Telekom will die Vorratsdatenspeicherung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht umsetzen, zitiert heise.de die Sprecher der Unternehmen.

Auch kleinere Unternehmen wollen auf die Speicherung der Daten verzichten. So teilte zum Beispiel easybell mit, das Unternehmen werde »bis zu einer endgültigen Entscheidung keine kundenbasierten Daten speichern«. Gleichzeitig erwartet easybell eine schnelle und kundenorientierte Lösung. Das Unternehmen habe nach eigenen Angaben in den letzten Tagen viele Kundenanfragen erhalten, die auf Grund der aktuellen Debatte zur Vorratsdatenspeicherung gemäß § 113b TKG ab dem 01.07.2017 verunsichert waren.

Kritik aus der Politik

Kritik kommt dagegen aus der Politik. So hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), die Entscheidung der Bundesnetzagentur kritisiert, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig auszusetzen. »Ich halte es für einen bemerkenswerten Vorgang, dass eine Bundesbehörde entscheidet, ein geltendes Gesetz nicht mehr anzuwenden«, sagte er der Frankfurter Rundschau. Der CSU-Politiker Volker Ullrich twitterte: »Die Aussetzung der VDS durch die Bundesnetzagentur ist anmaßend. Ein solcher Schritt stünde nur dem Gesetzgeber selbst zu!« Dieser Schritt sei »sachlich nicht geboten, verfassungsrechtlich bedenklich und innenpolitisch falsch«.

Bild: blickpixel (CC0-Lizenz) / pixabay.com

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