E-Plus: 50 Prozent Rabatt bei Vertrag ohne Handy

«Handy-Subventionierung nach Gießkannenprinzip muss aufhören»

20. September 2004
Kunden, die einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen, erhalten für kleines Geld ein neues Handy dazu. Dieses Prinzip ist in Deutschland seit mehr als einem Jahrzehnt Gang und Gäbe. Mit einem neuen Angebot bietet E-Plus Neukunden, die bereits ein Telefon besitzen, nun eine Alternative zum subventionierten Neuhandy.

Ab dem 1.10.2004 bekommen Teilnehmer 50 Prozent Nachlass auf den Grundpreis des jeweiligen Tarifs, wenn sie auf ein subventioniertes Handy verzichten. Dieser Rabatt wird während der ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit gewährt und gilt für alle Sprachtarife, die E-Plus Privatkunden anbietet. In anderen Ländern sind ähnliche Angebote unter dem Begriff «SIM only» bereits bekannt.

Bei einem Time & More 500 Tarif mit 500 Inklusivminuten spart der Neukunde somit Monat für Monat 45 Euro. Beim Privat Tarif Plus reduziert sich der monatliche Mindestumsatz von 9,95 Euro auf 4,95 Euro. Das Angebot gilt bei Abschluss eines neuen E-Plus Vertrags mit 24-monatiger Mindestlaufzeit, vorerst bis zum 31.12.2004. E-Plus Kunden, deren Vertrag zum Upgrade ansteht, können anstelle eines neuen Handys nach wie vor 100 Euro Guthaben wählen.

«Die Handy-Subventionierung nach dem Gießkannenprinzip muss aufhören», fordert Uwe Bergheim, Vorsitzender der E-Plus Geschäftsführung. Ein erster Schritt in diese Richtung sei die Einführung gestaffelter Handy-Preise im Sommer gewesen. Hierbei richtet sich der Preis, den der Kunde für ein neues Handy bezahlt, nach dem Tarif, für den sich der Teilnehmer entscheidet. «Mit dem neuen Angebot bieten wir Neukunden, die kein neues Telefon benötigen, eine faire Alternative zum subventionierten Endgerät», so Bergheim. «Hiervon profitieren Kunde wie Anbieter gleichermaßen. Der Teilnehmer spart im ersten Jahr die Hälfte der anfallenden Grundpreise. E-Plus setzt damit die Subventionen deutlich gezielter ein als mit der pauschalen Bezuschussung neuer Handys, unabhängig vom gewählten Tarif und tatsächlichen Bedarf der Kunden».

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