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T-Online: Internet-Telefonie jetzt auch mit Video
Außerdem: Kinderschutz-Software für alle Tarifkunden
16. August 2005
Seit einiger Zeit bietet T-Online Internet-Telefonie (VoIP) an. Nun wird das Angebot um eine neue Funktion erweitert - jetzt können Nutzer den Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung hören und sehen. Voraussetzung ist nur eine WebCam.
Nutzbar wird die neue Funktion mit dem Software-Telefon, der bei T-Online für die Internet-Telefonie sorgt. Bevor der Benutzer einen Anruf tätigt, öffnet er über die Schaltfläche «Video» sein Vorschaufenster. Anschließend kann er wie gewohnt sein Video-Telefonat aufbauen. Akzeptiert der Gesprächsteilnehmer, der ebenfalls über eine Webcam verfügen muss, die Video-Anfrage, kommt der Anruf mit Videoübertragung zustande.
Internet-Telefonie steht allen Kunden von T-Online zur Verfügung. Gespräche ins nationale Festnetz kosten pauschal 2,9 Cent pro Minute und in die nationalen Mobilfunknetze 22 Cent pro Minute.
Eine weitere Neuigkeit bei T-Online: Der Internet Service Provider bietet seinen Tarifkunden ab sofort ohne zusätzliche Kosten eine neue Kinderschutz-Software. Nach Download und Installation wird mit jedem Start des PCs automatisch der Kinder-Modus aktiviert. In diesem Modus ist ausschließlich der Zugriff auf für Kinder geeignete Internetseiten erlaubt ? nicht kindgemäße Webangebote werden blockiert. Die Software bietet die Möglichkeit, Kinder einer von drei Alterskategorien zuzuordnen sowie auf Wunsch weitere Kategorien freizuschalten oder zu blockieren. Basis der Auswahl ist eine Content-Filterlösung, deren Datenbank die mehr als 60 Millionen Webseiten in knapp 60 Kategorien.
Im so genannten «Eltern-Modus» können die unterschiedlichen Kinderprofile eingerichtet und jederzeit bearbeitet werden. So können Eltern über die Nutzung der Altersstufen sowie über weitere Filteroptionen ihren Kindern den Zugang zu altersgerechten Internet-Seiten ermöglichen, Surfzeiten und Surfzeit-Budgets einräumen und so deren Online-Nutzung unterschiedlich beschränken. Zusätzlich ist es möglich, über individuelle Positiv- beziehungsweise Negativlisten weitere Webseiten zuzulassen bzw. zu blocken. Selbstverständlich surfen Eltern im «Eltern-Modus» ohne Beschränkung.
Nutzbar wird die neue Funktion mit dem Software-Telefon, der bei T-Online für die Internet-Telefonie sorgt. Bevor der Benutzer einen Anruf tätigt, öffnet er über die Schaltfläche «Video» sein Vorschaufenster. Anschließend kann er wie gewohnt sein Video-Telefonat aufbauen. Akzeptiert der Gesprächsteilnehmer, der ebenfalls über eine Webcam verfügen muss, die Video-Anfrage, kommt der Anruf mit Videoübertragung zustande.
Internet-Telefonie steht allen Kunden von T-Online zur Verfügung. Gespräche ins nationale Festnetz kosten pauschal 2,9 Cent pro Minute und in die nationalen Mobilfunknetze 22 Cent pro Minute.
Eine weitere Neuigkeit bei T-Online: Der Internet Service Provider bietet seinen Tarifkunden ab sofort ohne zusätzliche Kosten eine neue Kinderschutz-Software. Nach Download und Installation wird mit jedem Start des PCs automatisch der Kinder-Modus aktiviert. In diesem Modus ist ausschließlich der Zugriff auf für Kinder geeignete Internetseiten erlaubt ? nicht kindgemäße Webangebote werden blockiert. Die Software bietet die Möglichkeit, Kinder einer von drei Alterskategorien zuzuordnen sowie auf Wunsch weitere Kategorien freizuschalten oder zu blockieren. Basis der Auswahl ist eine Content-Filterlösung, deren Datenbank die mehr als 60 Millionen Webseiten in knapp 60 Kategorien.
Im so genannten «Eltern-Modus» können die unterschiedlichen Kinderprofile eingerichtet und jederzeit bearbeitet werden. So können Eltern über die Nutzung der Altersstufen sowie über weitere Filteroptionen ihren Kindern den Zugang zu altersgerechten Internet-Seiten ermöglichen, Surfzeiten und Surfzeit-Budgets einräumen und so deren Online-Nutzung unterschiedlich beschränken. Zusätzlich ist es möglich, über individuelle Positiv- beziehungsweise Negativlisten weitere Webseiten zuzulassen bzw. zu blocken. Selbstverständlich surfen Eltern im «Eltern-Modus» ohne Beschränkung.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12809.html