Berichte: Google sammelt Metadaten beim Telefonieren über Android

Datenschutzerklärung räume Recht auf Daten-Sammeln ein

01. Juli 2016

Android-Smartphones können Metadaten beim Telefonieren und beim SMS-Versand speichern. Dies geht zumindest aus der aktuellen Datenschutzerklärung von Google vom 25. März dieses Jahres, so die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS).

Android Telefon App
Android Smartphones sammeln Meta-Daten beim Telefonieren und SMS (Collage: tarif4you.de)

Laut dem deutschen Sicherheitsverein räumt sich Google laut Datenschutzerklärung die Möglichkeit ein, die »Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe« in »Telefonieprotokollen« zu erfassen und zu speichern. Das Telefonat selbst, also das Gespräch, werde wohl nicht belauscht.

Diese Art der Datenspeicherung ist mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vergleichbar. Denn mit den gesammelten Meta-Daten kann Google detaillierte Profile und Netzwerkanalysen von Android-Nutzern erstellen. NIFIS-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp verweist auf die Experimente mit der Mainway-Datenbank an der Stanford-Universität. Dabei wurden die Android-Metadaten von rund 500 Probanden, die sich freiwillig an dem Feldversuch beteiligten, fünf Monate lang verfolgt. 91 Prozent der vermeintlich anonymen Telefonanschlüsse konnten binnen dieser Zeit eindeutig einer Person zugeordnet werden.

Auch das Portal Mobilsicher.de berichtet über die »private Vorratsdatenspeicherung« bei Android Smartphones. Diesem Bericht zufolge zeigt sich die für Google zuständige Hamburger Datenschutzbehörde von Vorgehen nicht überrascht. »Wer Google-Produkte wie Android nutzt, muss in Kauf nehmen, dass eine umfassende Datenerhebung der Nutzung der verschiedenen Google-Dienste erfolgt und diese Daten Dienste-übergreifend zusammengeführt werden. Auch Metadaten der Telefonie scheinen hier nicht ausgenommen zu sein«, so Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter des Landes Hamburg, gegenüber mobilsicher.de.

Gleichzeitig bezweifeln die Juristen, ob die Regelungen gültig sind, weil die informierte Einwilligung fehle. »Viele haben sich daran gewöhnt, dass Google alles weiß über ihre Geräte, ihre Suchanfragen, ihre besuchten Webseiten, ihre E-Mails, ihren Standort und diese Daten auch eindeutig einer namentlich bekannten Person zuordnen kann«, meint RA Dr. Thomas Lapp. »Aber es dürfte doch für die meisten eine Überraschung sein, dass sie Google das Recht einräumen, ihre Telefongespräche zu beobachten, während sie sich bei NSA & Co. genau darüber empören«.

 
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