BASE-Datenautomatik: Abmahnung der Verbraucherzentrale erfolgreich

E-Plus will die Regelungen bei bisheriger Kostenfalle ändern

17. Juli 2014

Zu Anfang Juni hatte die E-Plus Marke BASE eine Datenautomatik für alle ihre Tarife eingeführt. Bei den Kunden, die ihre Datenvolumen innerhalb eines Monats komplett verbraucht haben, wird zusätzliches Volumen automatisch und kostenpflichtig aktiviert (wir berichteten). Nun hat die Verbraucherzentrale NRW den Mobilfunkanbieter abgemahnt und E-Plus dazu bewegt, die Verträge wieder zu ändern.

Datenautomatik bei BASE - der Hintergrund

Zum 1. Juni 2014 hatte E-Plus seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für BASE-Mobilfunktarife um eine Datenautomatik ergänzt. Wer seitdem bei diesen neuen Tarifen sein Datenvolumen für die mobile Internetnutzung ausreizt, erhält gegen Aufpreis bis zu dreimal zusätzliches Volumen, um weiterhin schnell surfen zu können. Erst danach wird die Surfgeschwindigkeit für den Rest des Monats auf 56 kBit/s gedrosselt. Sind also beispielsweise 500 MB inklusive, gibt es für jeweils 2 Euro zusätzlich bis zu dreimal weitere ungedrosselte 100 MB dazu.

BASE Datenautomatik Erklärung
BASE Erklärt das Prinzip der Datenautomatik

Das Problem bei dieser Datenautomatik ist es, dass die Zusatzkosten automatisch anfallen, sobald das Volumen verbraucht ist. Die Kunden können die Mehrkosten nur vermeiden, wenn sie genau auf ihr Datenverbrauch achten. Vor allem die Internetnutzer, die die nach Verbrauch des Inklusivvolumens für den Rest des Monats auch mit einer geringen Geschwindigkeit zufrieden wären, stecken damit in eine Kostenfalle. Zudem ist es nach bisherigen Bedingungen auch nicht möglich, die Datenautomatik abzuschalten.

Kritik der Verbraucherschützer

Richtig teuer kann es auch werden, wenn die Kunden drei Monate in Folge sowohl das Inklusiv- als auch das gesamte Zusatzvolumen verbrauchen. »Diese werden per Kleingedrucktem für den Rest der Vertragslaufzeit in die nächst höhere Datenoption gesteckt – natürlich mit entsprechendem Preisaufschlag«, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: »Und das Ganze ohne Wahlmöglichkeit. Denn sowohl bei der Buchung des Zusatzvolumens als auch beim Wechsel in einen höheren Volumentarif informiert BASE die Nutzer erst im Nachhinein«.

Abmahnung und Änderungen ab August

Nun haben die Verbraucherschützer der neuen Datenautomatik per Abmahnung einen Riegel vorgeschoben. Die seit Anfang Juni 2014 vorgenommenen Vertragsänderungen streiche E-Plus zum 1. August nun wieder, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit. Ab sofort dürfe sich E-Plus schon nicht mehr auf die zwangsweise untergeschobene Datenautomatik berufen. »BASE-Kunden, die sich nie bewusst für die Datenautomatik entschieden haben, können ungewollten Zusatzkosten und Tarifumstellungen widersprechen«, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, dass sich die Unterlassungserklärung des Telefonanbieters direkt für Kunden auszahlt. Die Datenautomatik sollte seit 1. Juni für alle neu abgeschlossenen Verträge gelten und dann auch sukzessive bei automatischen Vertragsverlängerungen in die Verträge einbezogen werden.

Nach den ersten Informationen seitens BASE sollen Kunden künftig die Datenautomatik auch abbestellen können. Außerdem sollen Kunden künftig per SMS über die automatische Umstellung in den nächsthöheren Datentarif und über die Wahlmöglichkeit informiert werden. [via]

Quelle: Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW

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