EU-Kommission genehmigt Förderung für Breitbandausbau in Deutschland

Keine Beihilfe für Vectoring-basierte Anschlüsse

17. Juni 2015

Die EU-Kommission hat drei Milliarden Euro staatliche Förderung für Netze der nächsten Generation in Deutschland genehmigt. Damit soll in Deutschland ein schneller Internetzugang auch in ländlichen Regionen ausgebaut werden können. Allerdings gilt diese Genehmigung nicht für die Förderung der Vectoring-Technologie.

EU-Kommission genehmigt Förderung für Breitbandausbau in Deutschland
Bild: Deutsche Telekom

Staatliche Beihilfen sind in der EU nur in Ausnahmefällen möglich - die EU-Kommission kann als sinnvoll eingestufte Projekte genehmigen. Im Februar 2014 meldete Deutschland die geplante Förderung des Aufbaus von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA) an, für den es in den nächsten Jahren 3 Mrd. EUR bereitstellen will. Private Anbieter und Gemeinden können über ein Internet-Portal Fördermittel in Zielgebieten beantragen, in denen nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und für die nächsten drei Jahre keine privaten Investitionen in NGA-Netze geplant sind. Ziel ist die Errichtung von Netzen, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 MBit/s (Megabit pro Sekunde) und in den meisten Fällen 50 MBit/s ermöglichen.

Nach der Prüfung des Vorhabens kam die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass die Regelung einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leistet und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt wird. Die Leitlinien sehen vor, dass öffentlich geförderte Netze allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen müssen. Genau hier fällt die VDSL-Vectoring-Technologie jedoch durch. Denn hier ist es notwendig, dass nur ein Netzbetreiber den Zugriff auf den jeweiligen Kabelverzweiger (KVz) hat. Dies bedeutet, dass Wettbewerber keinen physischen Zugang zu einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen erhalten.

Die Kommission hat daher Bedenken geäußert, dass die Vectoring-Technologie wettbewerbsschädigende Auswirkungen haben könnte. »Da die Technologie den in den Breitbandleitlinien geforderten offenen Zugang zum Netz derzeit nicht gewährleistet, kann sie in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen. Die Ziele der Maßnahme können in jedem Fall auch ohne den Einsatz von Vectoring erreicht werden«, heißt es in der Begründung.

Es soll demnächst ein neues Zugangsprodukt in Deutschland entwickelt werden, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglicht. Dieses Produkt soll dann bei der Kommission angemeldet werden, die entscheiden wird, ob es die Anforderungen der Breitbandleitlinien an den offenen Zugang erfüllt und damit staatlich gefördert werden darf.

Der Branchenverband VATM begrüßt die weitgehende Genehmigung der deutschen Förderregelung durch die EU-Kommission. »Das grüne Licht für die NGA-Rahmenregelung ist ein wichtiger Schritt, der uns beim Breitbandausbau weiter voranbringen wird. Der Ausschluss der Vectoring-Technologie von der Förderfähigkeit bis wettbewerbskonformer Zugang sichergestellt ist, zeigt aber, wie kritisch die Kommission die Auswirkungen dieser Technologie auf den Wettbewerb sieht«, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Die Deutsche Telekom hatte im Februar mit ihren Vectoring-Plänen für Kritik gesorgt. Das Unternehmen will weitere 5,9 Millionen Haushalte mit VDSL-Anschlüssen mit Vectoring-Technologie versorgen. Dafür sollen allerdings die Nahbereiche um 8.000 Hauptverteiler und somit 135.000 Anschlüsse der Wettbewerber abgeklemmt werden. Für die Konkurrenten der Telekom soll ein neues Vorleistungsprodukt entstehen, so dass die Wettbewerber ihre Netze mit dem der Telekom zusammenschalten können, wenn sie die neuen Vectoring-Anschlüsse der Telekom nutzen wollen.

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