VDSL Vectoring: Layer-2-Bitstrom soll TAL-Zugang für Wettbewerber ersetzen

Bundesnetzagentur veröffentlicht Zugangsbedingungen für Layer 2-Bitstromzugang

04. April 2016

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag, den 1. April 2016, den Entscheidungsentwurf für das Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang zum Layer 2-Bitstrom veröffentlicht. Demnach muss die Telekom ihren Wettbewerbern für die infolge des Vectoring-Einsatzes nicht mehr für VDSL-Anschlüsse verfügbaren Teilnehmeranschlussleitungen ab Mitte des Jahres einen Ersatz-Produkt anbieten.

»Dem Layer 2-Bitstrom kommt als alternatives Vorleistungsprodukt beim Einsatz der Vectoring-Technologie eine besondere Bedeutung zu. Deswegen hat die Beschlusskammer sehr genau überprüft, ob und inwieweit hier faire Zugangsbedingungen für die Wettbewerber geschaffen werden. Einige von der Telekom vorgelegten Regelungen müssen geändert werden«, erklärt Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann anlässlich der Veröffentlichung des Entscheidungsentwurfs.

Bundesnetzagentur bestimmt alternativen TAL-Zugang beim VDSL-Vectoring
Bundesnetzagentur bestimmt alternativen TAL-Zugang beim VDSL-Vectoring
(Bild: Deutsche Telekom / tarif4you.de)

Layer 2-Bitstrom per Ethernet

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom. Damit können die Wettbewerber ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse und entsprechende schnelle Internetzugänge bereitstellen.

Der so genannte Layer 2-Bitstrom soll künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert werden. Er kann als qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt eine wichtige Alternative werden für jene Unternehmen, die ihre Endkundendienste bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) anbieten. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten, erklärt die Bundesnetzagentur.

Standardangebot vorläufig in Kraft

Der Entwurf des Standardangebots enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber den Layer 2-Bitstrom-Zugang bei der Telekom erhalten können. Auf Basis dieses Mustervertrags sollen die Wettbewerber konkrete Bitstrom-Zugangsverträge abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln zu müssen, so die Idee. Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf des Standardangebots in einem zweistufigen Verfahren geprüft und hierzu auch die Wettbewerber angehört. Bereits im August letzten Jahres war der Telekom in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, das Standardangebot zu verbessern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen jetzt von der Bundesnetzagentur selbst vorgenommen werden.

Da der Layer 2-Bitstrom Wettbewerbern ab Mitte des Jahres zur Verfügung stehen muss, ist das Standardangebot zunächst vorläufig in Kraft gesetzt worden, erklärte die Behörde. Damit haben Wettbewerber ab sofort die Möglichkeit, die erforderlichen Übergabepunkte und Schnittstellen bei der Telekom zu beauftragen.

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