Bundesnetzagentur veröffentlicht ersten Bericht zur Breitbandmessung

Oft kommt weniger an als vertraglich versprochen

27. März 2017

Die Bundesnetzagentur hat am 25. September 2015 ihre Kampagne zur Breitbandmessung gestartet. Endkunden können damit die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln. Heute hat die Bundesnetzagentur erstmals detaillierte Ergebnisse ihrer Messung veröffentlicht. Das Ergebnis fällt allerdings nicht zugunsten der Anbieter aus: Je nach Bandbreiteklasse erreichten 4 bis rund 25 Prozent der Endkunden 100 Prozent der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Mit dem Test sollen die Nutzer die tatsächliche Datenübertragungsrate des jeweiligen Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vergleichen können. Der Bericht der Bundesnetzagentur ist unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandmessung verfügbar und umfasst den Zeitraum vom 25. September 2015 bis zum 25. September 2016. Für stationäre Breitbandanschlüsse wurden 106.159 und für mobile Breitbandanschlüsse 53.651 valide Messungen berücksichtigt.

»Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Allerdings fallen die Ergebnisse bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern unterschiedlich aus«, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Immerhin aber hat die Hälfte der Nutzer bei allen betrachteten Anbietern im Festnetz mindestens 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht, bei einzelnen Anbietern sogar über 90 Prozent«.

Ergebnisse im Festnetz

Der niedrigste Wert wurde in der überwiegend von ADSL-Anschlüssen geprägten Bandbreiteklasse von 8 bis unter 18 MBit/s erzielt. Auch zwischen den Anbietern gab es mit Blick auf das Erreichen der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate Unterschiede. Bezogen auf die Anbieter reichte die Spanne von 1 bis rund 35 Prozent der Endkunden.

Im Tagesverlauf fiel insbesondere in der Bandbreiteklasse von 200 bis unter 500 MBit/s die Leistung in der abendlichen Peak-Zeit stark ab. Diese Bandbreiteklasse wird durch Produkte der Kabelnetzbetreiber geprägt.

Im Vorfeld der Messung wurde die Kundenzufriedenheit abgefragt. Rund 65 Prozent der Kunden waren mit der Leistung ihres Anbieters zufrieden und bewerteten diese mit »sehr gut«, »gut« oder »zufriedenstellend«, so die bundesnetzagentur. Es habe sich gezeigt, dass zufriedene Endkunden einen besseren Verhältniswert der tatsächlichen gemessenen Datenübertragungsrate im Vergleich zur vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erzielten, so die Behörde.

Breitbandmessung: Individuelle Ergebnisdarstellung für stationäre Anschlüsse

Ergebnisse im Mobilfunk

Bei mobilen Breitbandanschlüssen lag das Verhältnis zwischen tatsächlicher und vereinbarter maximaler Datenübertragungsrate unter dem von stationären Anschlüssen. Betrug der Anteil von Endkunden, der mindestens die Hälfte der maximalen Übertragungsrate erreichte, im Festnetz knapp über 70 Prozent, wurde dieser Wert bei den mobilen Anschlüssen lediglich von unter 30 Prozent der Nutzer erreicht.

Aber auch bei mobilen Breitbandanschlüssen bewerteten Endkunden die Anbieter weit überwiegend mit guten Noten (82,8 Prozent). Den Grund hierfür sieht die Bundesnetzagentur darin, dass die Kunden bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten maximalen Datenübertragungsrate.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu

Bereits im Juni 2016 hat die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Breitbandmessung eine Kartenfunktion veröffentlicht. Die Karte enthält die Ergebnisse von bisher über den Test durchgeführten Breitbandmessungen. Damit können die Nutzer sich darüber informieren, ob und welche Messergebnisse in ihrer Region erzielt worden sind. Gleichzeitig warnt die Bundesnetzagentur vor falschen Schlüssen aus den Messdaten: Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden, so die Behörde.

Surfgeschwindigkeit muss Vertragsangaben entsprechen

Verbraucherschützer kritisieren den Umstand, dass die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit weit hinter dem zurück liegt, was vertraglich angegeben wurde. »Verbraucher müssen die Leistung bekommen für die sie bezahlen«, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), und fordert, dass das Gesetz an dieser Stelle dringend nachgebessert werden muss. »Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern, anzupassen oder auch zu kündigen, sollten sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen Zusagen halten. Um die vertraglich vereinbarte Surfgeschwindigkeit besser überprüfen und durchsetzen zu können, müssen Mindeststandards für die Dienstqualität festgelegt werden«.

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