Newsticker
- smartmobil.de Allnet-Flatrate mit 24 GB für 9,99 Euro an
- Neue O2 Prepaid Tarife ab 07 Mai
- Telekom: 8,2 Millionen Haushalte können einen Glasfaser-Tarif buchen
- sim.de bietet Allnet-Flatrate mit 25 GB für 9,99 Euro an
- MTEL Germany: Neuer Mobilfunkanbieter auf dem deutschen Markt
- Bitkom stellt neues Digital-Ranking aller 16 Bundesländer vor
- SIMon mobile verschenkt 100 GB an neue Kunden
- Telekom Travel & Surf: Weltweit mehr Datenvolumen ohne Mehrkosten
- Düsseldorf: Neue Glasfaseranschlüsse in 6 östlichen Stadtteilen
- Bundesnetzagentur: Zwischenbericht der Monitoringstelle für Glasfaser-Doppelausbau
Schutz vor missbräuchlichen Drittanbieterleistungen im Mobilfunk
Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der Bundesnetzagentur
Im Dezember 2017 eröffnete die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Festlegung von verbraucherschützenden Regelungen zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung (wir berichteten). Die Behörde möchte verhindern, dass Mobilfunknutzern ungewollt Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt werden. In diesem Verfahren soll geklärt werden, ob bestehende Sicherungsmechanismen ausreichen oder noch ausgeweitet werden müssen. Dazu hatte die Behörde ein Fragenkatalog auf ihrer Internetseite veröffentlicht und alle interessierten Kreise um eine Stellungnahme bis zum 28.02.2018 gebeten. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seine Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht.
»Abo-Fallen«, also unberechtigte Rechnungsposten von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung, führen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen seit Jahren zu zahlreiche Beschwerden, so die Verbraucherschützer. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes hat sich der Gesetzgeber bereits 2017 dazu entschieden, neben der bereits verpflichtenden nachträglichen Drittanbietersperre, der Bundesnetzagentur die Möglichkeit einzuräumen, das sogenannte Redirect-Verfahren einheitlich und für den gesamten Markt verpflichtend vorzugeben.
Bei diesem Verfahren werden Kunden vor Abschluss eines Einkaufs auf eine eigene Webseite des jeweiligen Mobilfunkanbieters weitergeleitet. Dort sollen sie die Bezahlung via Handyrechnung noch einmal ausdrücklich bestätigen. Dadurch soll die einheitliche Gestaltung der Bezahlseite und damit auch mehr Transparenz gewährleistet werden. Auch stelle das Verfahren sicher, dass Nutzer nicht versehentlich einen Kauf abschließen.
Allerdings werde das Redirect-Verfahren nicht grundsätzlich in jedem elektronischen Bezahlvorgang angewandt, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Je nach Risikoanalyse und geschätztem Missbrauchspotential können so bestimmte Dienste vom Redirect-Verfahren ausgenommen sein. Allerdings können auch vermeintlich sichere Dienste Missbrauchspotenzial bergen. Daher fordert der vzbv eine flächendeckende Einführung des Redirect-Verfahrens für alle Anbieter und alle Dienste - sowohl für Abos als auch für Einzelabbuchungen.
Weiterhin sollen Redirect-Seiten einheitlich gestaltet werden und die wesentlichen Vertragsbestandteile ausweisen. Dazu gehören etwa die Eigenschaften der Dienstleistung, die Identität des Unternehmers, der Gesamtpreis und je nach Angebot, die Vertragslaufzeit und Hinweise zum Widerrufsrecht. Eine solche Redirect-Seite mit Anbieter-unabhängig einheitlichen Informationen werde nach Meinung der Verbraucherschützer mehr Vertrauen in die mobile Bezahlmethode aufbauen.
Grundsätzlich fordert der vzbv neben der flächendeckenden Einführung und den oben genannten Punkten weiterhin die gesetzliche Verankerung der voreingestellten Drittanbietersperre. Bei anderen Online-Bezahlverfahren müssen sich die Nutzer in der Regel vorher registrieren oder das Verfahren vor Bezahlung mindestens aktiv auswählen. Die Möglichkeit des Bezahlens per Mobilfunkrechnung aktiviere sich dagegen automatisch mit Abschluss eines Mobilfunkvertrages, so die Verbraucherschützer. Anders als bei anderen Bezahlverfahren gewohnt, muss der Verbraucher das Bezahlen per Mobilfunkrechnung also aktiv abwählen, wenn er es nicht nutzen möchte. Für einen besseren Schutz vor unberechtigten Drittanbieterabrechnungen zu bieten, müsse also parallel zum Redirect-Verfahren ein weiterer technischer Schutz, das heißt die voreingestellte Drittanbietersperre, gesetzlich verpflichtend eingeführt werden.
Quelle: Mitteilung des vzbv und zugehörige Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der Bundesnetzagentur