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Newsletter 28/2012

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www.tarif4you.de ~ Newsletter 28/2012 ~ 15. Juli 2012
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Willkommen zur heutigen Ausgabe unseres Newsletters!

Die Themen in dieser Ausgabe:

  - Call-by-Call: Aktuelle Preisempfehlungen
  - Kabel Deutschland: 100.000 kBit/s Internet in Aschaffenburg
  - solomo: Neuer Tarif ab rechnerisch 4,5 Cent pro Minute
  - Toshiba stellt 7,7-Zoll-Tablet mit AMOLED-Display vor
  - LG Heidelberg: Pauschale Einwendungen gegen Telefon-Rechnung genügen nicht
  - Urteil: Mobilfunkanbieter muss auf Kosten-Risiko bei Prepaidvertrag hinweisen

Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Woche!

tarif4you.de - Ihr persönlicher Tarifberater

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>> Call-by-Call: Aktuelle Preisempfehlungen

Wer mit Call-by-Call in deutsche Netze telefoniert, kann mit aktuelen
Preisgarantien auf stabile Angebote zurückgreifen. Für Anrufe in das
gleiche Ortsnetz zwischen 07 und 19 Uhr sind derzeit die Vor-Vorwahlen
01028 und 01088 zu empfehlen. Bei Sparcall (01028) werden montags is
freitags bis 19 Uhr nicht mehr als 0,99 Cent pro Minute für
Ortsgespräche berechnet. Bei 01088 wird ein Maximalpreis von 1,63 Cent
pro Minute garantiert.

In den Abendstunden (19-24 Uhr) sind 01013 mit einer Preisgarantie von
maximal 0,95 Cent pro  Minute 01070 mit maximal 1,49 Cent pro Minute
empfehlenswert, wobei bei 01070 teilweise deutlich günstigere
Minutenpreise berechnet werden.

Bei Gesprächen zu anderen deutschen Festnetzanschlüssen sind die
Vor-Vorwahlen 01017 mit maximal 1,65 Cent pro Minute und 01041 mit
maximal 1,67 Cent/Minute täglich rund um die Uhr interessant. Alle
genannten Preisgarantien gelten bis Ende des Monats.

Zum Telefonieren in deutsche Mobilfunknetze werden auch Preisgarantien
angeboten: bei 01017 werden bis Ende des Monats nicht mehr als 5,8 Cent
pro Minute und bei 01041 nicht mehr als 5,9 Cent/Minute berechnet,
wobei 01041 derzeit 3,9 Cent/Minute für diese Anrufe verlangt.

Bei Auslandsgesprächen lohnt sich ein blick in die aktuelle Tarifliste
vor dem Gespräch - die Preise ändern sich nach wie vor häufig. Zudem
empfehlen wir, ausschließlich Anbieter mit einer Tarifansage zu wählen.
Welche Anbieter derzeit eine Tarifansage schalten, erfahren Sie
ebenfalls in unseren Tariflisten. Die Tarifansage wird erst ab August
bei allen Anbietern Pflicht.

- Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/



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 Aktuelle Call-by-Call Tarife für Anrufe ins deutsche Festnetz:
 Ortsgespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ortsgespraeche.html
 Ferngespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ferngespraeche.html

 Preise für Telefonate ins deutsche Festnetz und in deutsche
 Mobilfunknetze als praktische Tagesübersicht zum Ausdrucken:
 http://www.tarif4you.de/tarife/inland.html

 Aktuelle Top-Preise für Gespräche ins Ausland:
 http://www.tarif4you.de/tarife/ausland.html

 Aktuelle Preisgarantien für Call-by-Call Gespräche:
 http://www.tarif4you.de/tarife/preisgarantie.html

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>> Kabel Deutschland: 100.000 kBit/s Internet in Aschaffenburg

Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland bietet seine bis zu 100.000
kBit/s schnelle Internetanschlüsse nun auch für Haushalte in der Region
Aschaffenburg an. Wie das Unternehmen mitteilte, wurde das Kabelnetz
entsprechend ausgebaut, so dass der schnelle Internetzugang ab sofort
in Aschaffenburg sowie in den umliegenden Orten Alzenau, Glattbach,
Goldbach, Johannesberg, Kahl, Karlstein, Kleinostheim, Haibach,
Hösbach, Mainaschaff, Niedernberg, Stockstadt und Sulzbach zur
Verfügung stehe. Bislang konnten Kabelkunden in diesen Orten mit
maximal 32.000 kBit/s über das TV-Kabel von Kabel Deutschland im
Internet surfen.

Passende Tarif-Pakete, die Internetzugang mit bis zu 100.000 kBit/s
(Download) und 6.000 kBit/s (Upload) sowie eine Telefonie-Flatrate ins
deutsche Festnetz beinhalten, bietet Kabel Deutschland für 19,90
Euro/Monat in den ersten 12 Monaten und 39,90 Euro/Monat danach, bei
einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Neukunden können auf
Wunsch im zweiten Jahr der Mindestvertragslaufzeit völlig kostenlos zum
zehn Euro günstigeren, bis zu 32.000 Kbit/s-schnellen Internet- und
Telefonpaket wechseln. Das erforderliche Kabelmodem für einen Internet-
und Telefonanschluss erhalten Kunden während der Vertragslaufzeit
kostenlos von Kabel Deutschland geliehen.

- Kabel Deutschland: http://tarif4you.de/goto/s/KabelDeutschland

- Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/



>> solomo: Neuer Tarif ab rechnerisch 4,5 Cent pro Minute

Der Mobilfunkdiscounter solomo bietet ab sofort im Netz von Telogic
(vormals vistream) einen neuen Mobilfunktarif an, bei de Kunden in
alle deutschen Fest- und Mobilfunknetze - zumindest rechnerisch - für
4,5 Cent pro Minute telefonieren können. Der Tarif wird über das neue
solomo Labor vermarktet, in welchem der Anbieter neue Produkte testet,
die »von, mit und für Kunden entwickelt werden«.

Bei dem neuen Tarif handelt es sich zunächst um einen normalen 9-Cent
Prepaid Mobilfunk-Discounttarif. Das 4,5-Cent-Modell basiert auf dem
»Buy one, get one free« Prinzip – eine Minute telefonieren und eine
Freiminute kostenfrei bekommen:

Zunächst telefonieren Kunden für 9 Cent pro Minute in alle deutsche
Netze und versenden Kurznachrichten für 9 Cent pro SMS. Für Anrufe und
SMS zu anderen Nutzern des gleichen Tarifs werden jeweils 5 Cent
berechnet. Für jede Telefonie-Minute in die deutschen Fest- und
Mobilfunknetze wird eine Freiminute gutgeschrieben.

Die Freiminuten werden also in den ersten sechs Monaten gesammelt. Ab
dem siebten bis zum zwölften Monat werden die gesammelten Freiminuten
monatsweise an den Kunden ausgeschüttet und er kann sie
vertelefonieren. 

Wer also den Tarif jetzt schon bucht und in Juli 2012 beispielsweise 70
Minuten telefoniert, bekommt in Januar 2013 entsprechend 70 Freiminuten
gutgeschrieben. Werden diese auch komplett verbraucht, beträgt der
rechnerische Minutenpreis in den beiden Monaten zusammen 4,5 Cent. Sind
die Freiminuten aufgebraucht, telefonieren Kunden für 9 Cent je Minute.
Nicht genutzte Freiminuten verfallen am Ende des jeweiligen Monats.

Das Startpaket für den neuen Tarif kostet 9,90 Euro inklusive 5 Euro
Startguthaben. Das Angebot ist auf 500 Startpakete limitiert und wird
nur bis zum 31.07.2012 angeboten. zu diesem Tarif, der nur über das
solomo-Labor erhältlich ist, können Kunden auch einige Tarifoptionen
buchen. Eine SMS-Flatrate in alle deutschen Fest- und Mobilfunknetze
kostet 9,90 Euro für 30 Tage. Weiterhin stehen zwei Internet-Pakete zur
Auswahl - mit Drosselung der Geschwindigkeit nach 1 GB Datenvolumen im
Monat (9,90 Euro/30Tage) und nach 5 GB Datenvolumen (24,90 Euro/30
Tage). Regulär kostet das mobile Internet im solomo 4,5-Cent-Tarif
24,9 Cent/MB.

- solomo: http://tarif4you.de/goto/p/solomo

- Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/



>> Toshiba stellt 7,7-Zoll-Tablet mit AMOLED-Display vor

Toshiba hat auf einer Preview-Veranstaltung zur IFA 2012 ihr neues
Android Tablet AT270 vorgestellt. Das Gerät bringt ein 7,7-Zoll
(19,6cm) großes AMOLED-Display mit einer Auflösung von 1.280x800 Pixeln
mit, welches laut Hersteller eine besonders hohe Helligkeit und einen
großen Kontrast erreichen soll. Von Außen ist das Tablet von einem
silberfarbenen Aluminiumgehäuse und Corning Gorilla Glass über dem
Display geschützt.

Im Inneren des AT270 arbeitet ein NVIDIA Tegra 3 Quad-Core Prozessor.
Als Speicher stehen 1 GB DDR2 RAM und 32 GB internen Speicher zur
Verfügung, welche durch microSD-Speicherkarten erweitert werden können.
Zur weiteren Ausstattung des 332 Gramm leichten Tablets gehören eine
2-Megapixel Frontkamera sowie eine 5-Megapixel-Kamera mir LED-Blitz auf
der Rückseite und Stereo-Lautsprecher. Als Betriebssystem läuft im
AT270 Tablet das Android 4.0 Ice Cream Sandwich.

Für den Internetzugang bietet das neue Tablet nur WLAN (802.11 b/g/n),
so dass das AT270 sich gut zum Beispiel als E-Book-Reader und
Internet-Tablet eignet, mit dem Nutzer auch ihre E-Mails und
Nachrichten in sozialen Netzwerken im Auge behalten können. Der 3.940
mAh starke Akku soll zudem bis zu 11 Stunden Video-Wiedergabe
ermöglichen. Als weitere Schnittstellen stehen Bluetooth 3.0, microUSB,
Docking-Port und eine Kombischnittstelle für Kopfhörer und Mikrofon zur
Verfügung.

Der Toshiba AT270 soll im dritten Quartal 2012 in Deutschland
erhältlich sein. Als unverbindliche Preisempfehlung nennt der
Hersteller 549,- Euro.

- Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/



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Alle aktuellen Angebote für mobiles Telefonieren und Surfen zum
Pauschalpreis finden Sie in unserem All-Net-Flatrate Vergleich:
http://www.tarif4you.de/allnetflat/

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>> LG Heidelberg: Pauschale Einwendungen gegen Telefon-Rechnung genügen nicht

Wer die Richtigkeit seiner Telefonrechnung anzweifelt und diese
beanstandet, muss die strittigen Rechnungspositionen genau benennen.
Pauschale Einwendungen gegen einer Telefon-Rechnung genügen nicht,
entschied das LG Heidelberg in seinem jüngsten Urteil (Az.: 1 S 54/11,
Urteil vom 27.06.2012).

In diesem Fall ging es um Rechnungen eines Mobilfunkanbieters, die
eine Kundin beanstandet hat. So habe der Mobilfunkanbieter Beträge
und Tarife in Rechnung gestellt, die nicht gerechtfertigt oder nie
von der Kundin gebucht worden seien. Weiterhin hat sich die Kundin auf
das § 45 i des Telekommunikationsgesetzes (TKG) berufen. Danach habe
sie das Recht, innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnungen
diese zu beanstanden. Der Telekommunikationsanbieter müsse dann die
Rechnungen nach den einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsseln und eine
technische Prüfung durchführen. Erfolgt diese Prüfung nicht innerhalb
von acht Wochen nach der Beanstandung, erlöschen die Verzugsansprüche.

Nach Ansicht des LG Heidelberg trifft dies nur dann zu, wenn die
Beanstandungen der Rechnung schlüssig begründet sind; pauschale
Einwendungen seien dagegen nicht ausreichend. In diesem Fall habe
die Kunden die Rechnungen »sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach«
bestritten. Dies sei laut Gerich geradezu das Paradebeispiel einer
pauschalen Beanstandung. Welche Rechnungspositionen aus welchem Grund
angegriffen werden, bleibt gerade offen. Die Mobilfunkrechnung listete
die abgerechneten Tarife auf und war unterteilt in Grundpreise, SMS ins
eigene und SMS in andere Netze. Daher hätte die Kundin konkret benennen
müssen, welche Tarife oder Positionen sie nicht für gerechtfertigt
hält. Sonst liege keine schlüssig begründete Beanstandung vor, die nach
Auffassung des Gerichts im § 45 i TKG verlangt wird.

- Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/



>> Urteil: Mobilfunkanbieter muss auf Kosten-Risiko bei Prepaidvertrag hinweisen

Mobilfunkanbieter müssen ihre Prepaid-Kunden auf ein besonderes
Kostenrisiko bei automatischer Gutaben-Aufladung hinweisen. Weiterhin
müssen sie die Kunden über automatische Aufladungen - entweder per SMS
oder E-Mail - informieren. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts
Berlin hervor (Urteil vom 28. Juni 2012, Az: 22 U 207/11).

Der Kunde hatte einen Prepaid-Tarif mit automatischer
Guthaben-Aufladung bei dem Mobilfunkanbieter bestellt. Bei der
gebuchten Option »Webshop-Wiederaufladung 10« würden, sofern das
vorausbezahlte Guthaben unter 2,00 Euro sinkt, automatisch 10 Euro vom
Konto des Kunden auf die Mobilfunkkarte geladen. Im August 2009 stellte
der Mobilfunkanbieter dem Kunden fast 15.000 Euro für mobile
Datenverbindungen via GPRS in Rechnung. Der Kunde verweigerte jedoch
die Zahlung.

Das Kammergericht Berlin bestätigte nun in zweiter Instanz ein Urteil
des Landgerichts Berlin (Urteil vom 18. Juli 2011, Az: 38 O 350/10),
mit dem dieses die Klage eines Mobilfunkanbieters auf Zahlung von
Telefongebühren in Höhe von 14.698,00 EUR mit Ausnahme von 10,00 EUR
abgewiesen hatte. Ein Mobilfunkanbieter muss seine Kunden bei einem
Prepaid-Vertrag mit der Tarifoption einer automatischen Aufladung »bei
Abschluss des Vertrages vor Wahl der Tarifoption und auch während des
laufenden Vertragsverhältnisses « deutlich darauf hinweisen, dass mit
dieser Option das deutlich erhöhte und kaum kontrollierbare Risiko
außerordentlich hoher Kosten verbunden sei, so das Gericht.

Durch die Wahl eines Prepaid-Tarifes habe der Kunde zum Ausdruck
gebracht, dass ihm an einer Kostenkontrolle gelegen ist, führt das
Kammergericht in seinem Urteil aus. Auch werden Prepaid-Verträge im
Allgemeinen gerade dazu abgeschlossen, die entstehenden Mobiltelefon-
kosten im Voraus planen zu können und zu begrenzen. Ferner konnte der
Kunde aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunk-
anbieters und der Hinweise bei der Wahl der Aufladeoption erwarten,
dass bei jeder Aufladung nur jeweils ein Betrag von 10,00 Euro
aufgeladen und von seinem Konto abgebucht werde und er nach jeder
Aufladung per SMS und per E-Mail informiert werden würde. Damit
hätte der Kunde die erwartete Kostenkontrolle behalten.

Das Gericht hat die Fragen, ob die in Rechnung gestellten
Internetverbindungen tatsächlich hergestellt worden sind und ob durch
die Nutzung einer Datenverbindung tatsächlich Kosten in Höhe der
Klageforderung entstanden seien, ungeachtet gelassen.

- Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/




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Das war es für diese Woche.
Nächtes Newsletter erscheint am 22. Juli 2012.

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