RegTP will Call-by-Call über 0190-Nummern verbieten

Neue Regelung für Nummernvergabe in Planung

04. Juni 2003
Dee Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) prüft derzeit nach eigenen Angaben, ob Call-by-Call Dienste über 0190er und 0900er Rufnummern erlaubt sein sollen. Es sei eine Änderung der «vorläufigen Regeln für die befristete Zuteilung von noch freien Rufnummern aus dem Teilbereich (0)190 für Premium Rate-Dienste» in Planung, die Veitervermittlung zu Teilnehmeranschlüssen über 0190er Nummern untersagen soll.

Derzeit bieten über 20 Anbieter Call-by-Call Dienste über 0190er oder 0900er Rufnummern an. Dabei ändern sich die Gesprächspreise bei diesen Diensten zum Teil fast täglich. Ein weiteres Problem ist es, dass beim Vertippen bei einer 0190er Vorwahl, eine Verbindung zu einer recht teuren Flirthotline zu Stande kommen kann. Dies führte in letzter Zeit zunehmend zu Verbraucherbeschwerden.

Regulierungsbehörde sieht auch ein rechntliches Problem bei Call-by-Call Diensten über 0190/0900er Nummern. In einer auf der Grundlage von § 37 TKG ergangenen Zusammenschaltungsentscheidung vom 21.02.2003 hat die zuständige Beschlusskammer 4 festgelegt, dass «eine effiziente Nutzung des vorhandenen Netzes durch ortsnahe Zuführung» bedingt, dass ein Wettbewerbsunternehmen alle lokalen Einzugsbereiche eines Ortsnetzes erschließen muss, um in diesem Ortsnetz eine Betreiber(vor-)auswahl anbieten zu können, und dass dementsprechend für ein bundesweites Angebot die Erschließung aller 475 Zusammenschaltungsorte erforderlich ist. Außerdem zahlen andere Call-by-Call Anbieter Zuschlages in Höhe von 0,4 Cent/Verbindungsminute für Call-by-Call Dienste im Ortsnetz. Bei 0190-/0900-Anbietern, die ebenfalls Call-by-Call im Ortsnetz anbieten, wird dieser Zuschlag nicht fällig.

Die Regulierungsbehörde will Nutzung der 0190er und 0900er Nummern nur noch für sogenannte «Premium-Dienste» erlauben, zu denen Call-by-Call in augen der Behörde nicht zählt. Die Entscheidung könnte bereits Ende Juli 2003 in Kraft treten und wird dann auch bereits zugeteilte Rufnummernblöcke bzw. Rufnummern betreffen.

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