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Bundesnetzagentur: Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Immer noch hohe wenn auch sinkende Beschwerdezahlen
Die Bundesnetzagentur verhängte 2023 wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von 1,435 Millionen Euro. Im Jahr 2022 waren es 1,15 Millionen Euro.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig sinken die Beschwerdezahlen.
Grund für den hohen Bußgeldbetrag im Jahr 2023 seien die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefonwerbung, in denen Unternehmen bzw. Unternehmensvertreter vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten, so die Bundesnetzagentur. Überwiegend wurden die Verfahren dabei – wie schon in den vergangenen Jahren – gegen auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur allein betreffend den Energiesektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro.
Eine Besonderheit dieser Fälle war neben der hohen Anzahl geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher, dass der eigentliche Anrufgrund vielfach zunächst verschleiert wurde. Dabei gaben sich die Anruferinnen und Anrufer zu Beginn der Gespräche fälschlich als aktueller Energieversorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und diese sodann zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer oder des Zählerstandes aufzufordern. Derartige Verhaltensmuster seien der Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren bekannt und haben sich auch im Jahr 2023 in schwerwiegender Form fortgesetzt.
Im Jahr 2023 haben die Bundesnetzagentur insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen erreicht. Dies sei ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es noch 64.704 Beschwerden. Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegen sich wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018. Als Gründe für den Rückgang der Zahlen nennt die Bundesnetzagentur neben dem eigenen konsequenten Vorgehen auch die veränderte Lebenssituation der Menschen nach den Pandemiejahren. Menschen seien wieder außerhalb ihrer Wohnungen aktiv, was die Häufigkeit unerwünschter Anrufe zusätzlich reduziert. Dennoch bleibt bleibt die Anzahl der Beschwerden auch im letzten Jahr absolut betrachtet sehr hoch.
Wie schon im Vorjahr betrafen die meisten Beschwerdeeingänge das Thema »Energieversorgung«, zu dem im Jahr 2023 ca. 5.600 Beschwerden eingingen. Dahinter folgen Beschwerden zu den Themen »Gewinnspiel« und »Bauprodukte« mit ca. 5.400 bzw. 5.300 Beschwerdeeingängen.
Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar. Die Bundesnetzagentur schritt gegen mehrere, besonders auffällige Unternehmen ein. Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden.
Für die Verfolgung von unerlaubten Werbeanrufen ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbrauchern angewiesen. Sie können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden: www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde .