Newsticker
- smartmobil.de Allnet-Flatrate mit 24 GB für 9,99 Euro an
- Neue O2 Prepaid Tarife ab 07 Mai
- Telekom: 8,2 Millionen Haushalte können einen Glasfaser-Tarif buchen
- sim.de bietet Allnet-Flatrate mit 25 GB für 9,99 Euro an
- MTEL Germany: Neuer Mobilfunkanbieter auf dem deutschen Markt
- Bitkom stellt neues Digital-Ranking aller 16 Bundesländer vor
- SIMon mobile verschenkt 100 GB an neue Kunden
- Telekom Travel & Surf: Weltweit mehr Datenvolumen ohne Mehrkosten
- Düsseldorf: Neue Glasfaseranschlüsse in 6 östlichen Stadtteilen
- Bundesnetzagentur: Zwischenbericht der Monitoringstelle für Glasfaser-Doppelausbau
Bundesnetzagentur: Weiterhin viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung
Viel unerlaubter Werbung für Energielieferverträge
Es gibt immer noch viel unerlaubter Telefonwerbung in Deutschland. Die Bundesnetzagentur berichtet über insgesamt 64.704 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen im Jahr 2022. Dies sei ein deutlicher Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2021 waren 79.702 schriftliche Beschwerden eingegangen (2020: 63.273). Gleichwohl handelt es sich bei dem schriftlichen Beschwerdeaufkommen 2022 um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Unsere Arbeit trägt Früchte. Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir werden mit unserer Arbeit weiter alles dafür tun, um unerlaubte Telefonwerbung nachhaltig einzudämmen«.
Ein wichtiger Baustein hierfür sei die neue Transparenzpflicht für Werbeeinwilligungen. Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge müssen die Unternehmen zum 01.10.2021 ihre Telefonwerbung transparent und verbraucherfreundlich aufstellen. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Häufig Anrufe mit Werbung für Energielieferverträge
Die Bandbreite der Beschwerdethemen war auch im Jahr 2022 groß, schreibt die Bundesnetzagentur weiter. Besonders häufig wurden der Bundesnetzagentur allerdings Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energielieferverträge geworben wurde. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energieversorger anrufenden Callcenter in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Energiebezug ausrechnen und zugleich initiieren zu können. Häufig gaben sie sich dabei auch fälschlich als derzeitiger Energieversorger der Angerufenen aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.
Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte war, wie bereits im Vorjahr, wieder besonders auffällig. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten schließlich auch aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.
Hohe Bußgelder verhängt
Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie bündelte die Ermittlungsschwerpunkte in neun Großverfahren. Mit jedem dieser Verfahren wurden bis zu 3.000 Beschwerden verfolgt und hohe Bußgelder verhängt. So setzte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.151.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest, schreibt die Behörde in ihrer Mitteilung. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Für die Verfolgung von unerlaubten Werbeanrufen ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbrauchern angewiesen. Sie können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden. Hierfür können sie eine aktualisierte Version des Online-Formulars unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde nutzen.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur