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Bundesnetzagentur: Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen auf Höchststand
2021 insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden
Die Bundesnetzagentur zählte im Jahr 2021 insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Damit sei ein neuer Höchststand erreicht, so die Behörde. Dies bedeutet einen Zuwachs von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2020 waren es noch 63.273 Beschwerden, was vor einem Jahr bereits als bisheriger Höchstwert bezeichnet wurde.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Im Jahr 2021 haben uns so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht wie noch nie. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmäßig agierenden Wettbewerber. Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist. Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen«.
Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele, so die Bundesnetzagentur weiter.
Hohe Zahl von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer
Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Hierdurch machten sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Zudem erschwerten die Anrufer mit ihrem verschleiernden Verhalten die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung. Künftig haben Täter in diesen Fällen jedoch mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Zum 1. Dezember 2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 Euro auf künftig 300.000 Euro.
Hohe Bußgelder verhängt
Da wo die Ermittlung gegen unlauter agierende Unternehmen möglich waren, hat die Bundesnetzagentur Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt 14 Großverfahren mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen. Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (2018: 1.105.000 Euro, 2019: 1.309.500 Euro, 2020: 1.351.500 Euro). Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bnetza.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Wer als Verbraucher Werbeanrufe erhält, ohne dass hierfür eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur.