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Urteil: Kein Aufschlag für Call-by-Call Gespräche
Telekom darf Mitbewerbern 0,4 Cent mehr nicht berechnen
27. Juni 2003
Die Deutsche Telekom AG darf ihren Mitbewerbern vorerst keinen Aufschlag für Ortsverbindungen berechnen. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit am heutigen Freitag bekannt gegebenen Beschlüssen die entsprechende Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausgesetzt. (Az.: 1 L 1214/03 und 1 L 1223/03)
Die Regulierungsbehörde hatte der Telekom mit Bescheid vom 29. April 2003 für den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. November 2003 genehmigt, den beim Call-by-Call von den Telefonkunden jeweils ausgewählten Netzbetreibern zusätzlich zu den üblichen Verbindungsentgelten einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 0,4 Cent pro Verbindungsminute in Rechnung zu stellen.
Das Verwaltungsgericht sieht in dem von der RegTP angeordneten Zuschlag einen Verstoß gegen den Grundsatz kostenorientierter Zusammenschaltungsentgelte. Auf diese Weise seien Call-by-Call Anbieter an den Kosten der unter Preis angebotenen Teilnehmeranschlüsse beteiligt, so das Gericht in seiner Mitteilung.
Die Entscheildung des VG Köln fiel in Rahmen zweier Einverfahren, die Verbindungsnetzbetreiber gegen die Regulierungsentscheidung angestrengt hatten. Dagegen kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Roman Schwarz, Vice-President Tele2 Central Europe, sagte dazu: «Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln außerordentlich. Wir freuen uns, weiterhin den Tele2 Kunden billige Ortsnetztarife anbieten zu können... Die Aussetzung des Zuschlags ist eine Entscheidung für mehr Wettbewerb im Ortsnetz. Wir sind nicht bereit, zulasten unserer Kunden für die Dumpingstrategie der Deutschen Telekom im Anschlußbereich zu zahlen». Tele2 ist eines der Unternehmen, die den Eilantrag bei VG Köln gestellt haben.
Die Regulierungsbehörde hatte der Telekom mit Bescheid vom 29. April 2003 für den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. November 2003 genehmigt, den beim Call-by-Call von den Telefonkunden jeweils ausgewählten Netzbetreibern zusätzlich zu den üblichen Verbindungsentgelten einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 0,4 Cent pro Verbindungsminute in Rechnung zu stellen.
Das Verwaltungsgericht sieht in dem von der RegTP angeordneten Zuschlag einen Verstoß gegen den Grundsatz kostenorientierter Zusammenschaltungsentgelte. Auf diese Weise seien Call-by-Call Anbieter an den Kosten der unter Preis angebotenen Teilnehmeranschlüsse beteiligt, so das Gericht in seiner Mitteilung.
Die Entscheildung des VG Köln fiel in Rahmen zweier Einverfahren, die Verbindungsnetzbetreiber gegen die Regulierungsentscheidung angestrengt hatten. Dagegen kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Roman Schwarz, Vice-President Tele2 Central Europe, sagte dazu: «Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln außerordentlich. Wir freuen uns, weiterhin den Tele2 Kunden billige Ortsnetztarife anbieten zu können... Die Aussetzung des Zuschlags ist eine Entscheidung für mehr Wettbewerb im Ortsnetz. Wir sind nicht bereit, zulasten unserer Kunden für die Dumpingstrategie der Deutschen Telekom im Anschlußbereich zu zahlen». Tele2 ist eines der Unternehmen, die den Eilantrag bei VG Köln gestellt haben.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10343.html