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RegTP: Neue Rahmenbedingungen für Resale-Angebote
Bisherige Telekom-Angebote sind unzulässig
18. Juli 2003
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte am Freitag über die über die Bedingungen zum Wiederverkauf von Telekommunikationsdienstleistungen (Resale) zu entscheiden. Den Anlass dazu gab eine umfangreiche Beschwerde der Firma Tele2, die sich sowohl gegen das ihr angebotene Produktspektrum als auch die Preise und andere kommerzielle Konditionen seitens der Detuschen Telekom AG (DTAG) richtete.
Die Behörde entschied, dass die erzwungene Koppelung von Anschluss- und Verbindungsleistungen «missbräuchlich» ist. Die Wettbewerber müssen die Möglichkeit haben, Anschlüsse auch getrennt von den Verbindungsleistungen der DTAG zum Zwecke des Resale zu erhalten, so die Regulierer. So muss der Reseller einerseits die Wahl zur dauerhaften Voreinstellung (Preselection) auf sein Verbindungsnetz haben. Andererseits muss eine Verbindungsnetzbetreiberauswahl (Call-by-Call) als auch ihre Unterdrückung (Call?by?Call?Sperre) ermöglicht werden. Außerdem muss die Telekom Resale-Aufträge der Wettbewerber möglichst zeitnah bearbeiten. Zur Abstellung dieser missbräuchlichen Tatbestände ist die DT AG aufgefordert worden, innerhalb von zwei Monaten ein entsprechend modifiziertes Resale-Angebot vorzulegen.
Mit diesen Entscheidungen will die RegTP der Nachfrage nach Resale als Geschäftsmodell entsprechend den Vorgaben des deutschen und europäischen Telekommunikationsrechts gerecht werden. «Die feste Verkoppelung von Anschluss- und Verbindungsleistungen begünstigt einseitig Anbieter, die eigene Infrastruktur nicht besitzen und auch nicht aufbauen möchten», so Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth. «Netzbetreiber wiederum würden gezwungen, Leistungen zu kaufen, die sie wegen eigener vorhandener Infrastruktur nicht benötigen.»
Die Kritik an der Entscheidung ließ nicht lange auf sich warten.
Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), der sich als Vertreter von investitionsstarken Netzbetreibern gegen die wiederholte Bevorzugung von Anbietern ohne eigenes Netz und für einen ausgewogeneren Regulierungsrahmen einsetzt, meint, dass den Verbindungsnetzbetreibern neben der Möglichkeit, Call-by-Call und Preselection anzubieten, nun auch noch ein weiteres Geschäftsmodell eröffnet wird, eine unverantwortliche Fehlentwicklung wäre.
«Auf gesättigten Märkten, wie denen für Telefonanschlüsse und Verbindungen führt entbündeltes Resale lediglich zur Umverteilung von Umsätzen ohne jegliche Impulse für nachhaltigen Wettbewerb», so die Deutsche Telekom. «Im Gegenteil: Resale ermöglicht eine risikolose Arbitrage in einem Markt, in dem die Deutsche Telekom und andere Netzbetreiber erheblich in Infrastruktur und Arbeitsplätze investiert haben.» Die Deutsche Telekom will alle rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Entscheidung prüfen.
Die Behörde entschied, dass die erzwungene Koppelung von Anschluss- und Verbindungsleistungen «missbräuchlich» ist. Die Wettbewerber müssen die Möglichkeit haben, Anschlüsse auch getrennt von den Verbindungsleistungen der DTAG zum Zwecke des Resale zu erhalten, so die Regulierer. So muss der Reseller einerseits die Wahl zur dauerhaften Voreinstellung (Preselection) auf sein Verbindungsnetz haben. Andererseits muss eine Verbindungsnetzbetreiberauswahl (Call-by-Call) als auch ihre Unterdrückung (Call?by?Call?Sperre) ermöglicht werden. Außerdem muss die Telekom Resale-Aufträge der Wettbewerber möglichst zeitnah bearbeiten. Zur Abstellung dieser missbräuchlichen Tatbestände ist die DT AG aufgefordert worden, innerhalb von zwei Monaten ein entsprechend modifiziertes Resale-Angebot vorzulegen.
Mit diesen Entscheidungen will die RegTP der Nachfrage nach Resale als Geschäftsmodell entsprechend den Vorgaben des deutschen und europäischen Telekommunikationsrechts gerecht werden. «Die feste Verkoppelung von Anschluss- und Verbindungsleistungen begünstigt einseitig Anbieter, die eigene Infrastruktur nicht besitzen und auch nicht aufbauen möchten», so Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth. «Netzbetreiber wiederum würden gezwungen, Leistungen zu kaufen, die sie wegen eigener vorhandener Infrastruktur nicht benötigen.»
Die Kritik an der Entscheidung ließ nicht lange auf sich warten.
Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), der sich als Vertreter von investitionsstarken Netzbetreibern gegen die wiederholte Bevorzugung von Anbietern ohne eigenes Netz und für einen ausgewogeneren Regulierungsrahmen einsetzt, meint, dass den Verbindungsnetzbetreibern neben der Möglichkeit, Call-by-Call und Preselection anzubieten, nun auch noch ein weiteres Geschäftsmodell eröffnet wird, eine unverantwortliche Fehlentwicklung wäre.
«Auf gesättigten Märkten, wie denen für Telefonanschlüsse und Verbindungen führt entbündeltes Resale lediglich zur Umverteilung von Umsätzen ohne jegliche Impulse für nachhaltigen Wettbewerb», so die Deutsche Telekom. «Im Gegenteil: Resale ermöglicht eine risikolose Arbitrage in einem Markt, in dem die Deutsche Telekom und andere Netzbetreiber erheblich in Infrastruktur und Arbeitsplätze investiert haben.» Die Deutsche Telekom will alle rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Entscheidung prüfen.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10420.html