RegTP: CB-Funk benötigt keine Einzelzuteilung mehr

Jährliche Kosten für die Frequenznutzung entfallen

12. September 2003
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vergibt die Frequenzen für den CB-Funk rückwirkend zum 01. Januar 2003 im Rahmen einer Allgemeinzuteilung. Damit entfallen nun für CB-Funkgeräte mit den Modulationsarten AM und SSB die Gebühren für die Anmeldung sowie für die Frequenzzuteilung und die Frequenznutzung.

Bisher für den CB-Funk erteilte Einzelzuteilungen sind künftig nicht mehr erforderlich. Lediglich für ortsfeste Funkanlagen mit den Kanälen 41 bis 80 werden in den Schutzzonen, dabei handelt es sich um grenznahe Gebiete zu den Nachbarländern, weiterhin Einzelzuteilungen benötigt. Dies ist notwendig, da diese Frequenzen im Ausland zum Teil für andere Nutzungen freigegeben sind und durch Einzelzuteilungen und Auflagen zum Betrieb grenzüberschreitende Störungen verhindert werden können. Die Nutzung der CB-Funkgeräte im Ausland bleibt von dieser Regelung unberührt.

«Mit der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk trägt die Regulierungsbehörde zur Entbürokratisierung bei», sagte Matthias Kurth, Präsident der RegTP, in Bonn. «Damit müssen CB-Funker jetzt nicht mehr vor Inbetriebnahme ihres Gerätes eine Frequenzzuteilung bei der Reg TP beantragen. Außerdem wird dieses Hobby preiswerter, weil die einmaligen Kosten für die Frequenzzuteilung und die jährlichen Kosten für die Frequenznutzung entfallen».

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