RegTP senkt Interconnection-Entgelte um 9,5 Prozent

Wettbewerber zahlen weniger für Durchleitung der Gespräche

29. November 2003
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am Freitag auf Antrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) eine neue Genehmigung für die Interconnection-Entgelte erteilt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 9,5 Prozent gesenkt.

In der Hauptzeit liegen die neuen Preise zwischen 0,59 und 1,52 Cent, in der Nebenzeit zwischen 0,4 und 0,99 Cent je Minute. Diese Gebühren müssen die Telekom-Konkurrenten an der Marktführer für die Durchleitung von Telefonaten abführen. Dabei wird bei einem Gespräch immer doppelt abgerechnet: Für die Leitung des anrufenden Kunden aus dem Telekom-Ortsnetz in das Netz des Konkurrenten (Zuführung) und für die Leitung aus dem Netz des Wettbewerbers in das Ortsnetz des Anrufers (Terminierung). Der günstigere Tarif gilt dabei für Anbieter, die ihr eigenes Netz bereits stark ausgebaut haben und über ein Netz mit 475 Zusammenschaltungspunkten verfügen. Für die Telefonkunden ändert sich zunächst nichts.

Die Entscheidung hat eine Laufzeit von 30 Monaten, also bis zum 31. Mai 2006.

Die Telekom kritisierte die Entscheidung: Die Preisabsenkung gehe «eindeutig am Markt vorbei», hieß es. Der Ex-Monopolist hatte sich für eine Beibehaltung der bisherigen Tarife eingesetzt. Auch regionalen und lokalen Anbieter, die bereits viel in die eigenen Netze investiert haben, kritisierten die Entscheidung der RegTP. Diese Entscheidung der Regulierungsbehörde sei eindeutig zugunsten der Verbindungsnetzbetreiber ausgefallen, kritisiert Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (BREKO): «Diese Bevorzugung schadet dem Infrastrukturwettbewerb in Deutschland». Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) nannte den Beschluss dagegen einen «Schritt in die richtige Richtung».

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