RegTP: Neuvergabe der ehemaligen C-Netz-Frequenzen

Innovative Weitbandsysteme für Betriebs-/Bündelfunk erwartet

17. Dezember 2003
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) startet heute das Verfahren zur Neuvergabe der ehemaligen C-Netz-Frequenzen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt und auf ihrer Internetseite stellt die Regulierungsbehörde die Eckpunkte für das Zuteilungsverfahren für weitbandigen Betriebs-/Bündelfunk im Frequenzbereich des ehemaligen C-Netzes (450 - 455,74 MHz und 460 - 465,74 MHz) bis zum 17. Januar 2004 zur öffentlichen Anhörung.

Die Eckpunkte enthalten u. a. Aussagen zur bedarfsgerechten Frequenzausstattung. Damit soll sichergestellt werden, dass die beschränkt verfügbaren Frequenzbereiche mit volkswirtschaftlich unbedeutenden oder kommerziell nicht tragfähigen Anwendungen nicht blockiert werden.

«Die Anhörung soll in erster Linie klären, welche Lösung eine effektive, schnelle Nutzung gewährleistet, die nötige Sicherheit und Prognose ermöglicht, dass auch in Infrastruktur investiert wird, gleichzeitig aber auch die erforderliche Abgrenzung zu anderen Mobilfunkmärkten garantiert», so der Präsident der RegTP Matthias Kurth. «Wir haben bereits umfangreiche und intensive Sondierungen und Gespräche mit allen Marktteilnehmern geführt und ich bin optimistisch, dass wir ein sachgerechtes und tragfähiges Ergebnis erzielen können», sagte Kurth. Die Behörde gehe davon aus, dass die Nachfrage nach Frequenzen für ein Grundnetz im weitbandigen Betriebs-/Bündelfunk zunächst mit der frequenztechnischen Mindestausstattung befriedigt werden könne.

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