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RegTP: Keine Genehmigung für 10-Cent-Tarif der T-Com
«Chancengleicher Wettbewerb darf nicht gefährdet werden»
28. Mai 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 27. Mai 2004 den von der Deutschen Telekom AG (DTAG) beantragten «10 Cent»-Optionstarif als nicht genehmigungsfähig bewertet und den entsprechenden Antrag abgelehnt. Die Tarifoption sollte für alle analogen T-Net- sowie T-ISDN-Anschlüsse gelten und es erlauben, rund um die Uhr für 10 Cent pro Stunde ins deutsche Festnetz zu telefonieren.
Die zuständige Beschlusskammer hat im konkreten Fall festgestellt, dass das beantragte monatliche Aufgeld in Höhe von 4,22 Euro (brutto) und die für jede Inlandsverbindung pro angefangene Stunde anfallenden 10 Cent offenkundig nicht ausreichen werden, die bei durchschnittlicher Nutzung des Angebots entstehenden Kosten zu decken und der «10 Cent-Tarif» somit unzulässige Abschläge enthält.
Durch diese Abschläge werden die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen unzumutbar beeinträchtigt, so die Regulierungsbehörde. Die Wettbewerber können einen entsprechenden Tarif bei dem vorhandenen Preisniveau der Vorleistungen, die sie von der DTAG beziehen, nicht nachbilden und damit wäre der Wettbewerb in diesem Bereich gefährdet, heißt es zu Begründung.
«Die Regulierungsbehörde hat den Auftrag, den Wettbewerb zu fördern und für faire Rahmenbedingungen im Markt zu sorgen. Bei einer Genehmigung des beantragten 10-Cent-Tarifs wäre ein chancengleicher Wettbewerb beeinträchtigt gewesen. Auch eine im Auftrag der RegTP durchgeführte Kurzstudie bestätigt die Notwendigkeit, diesem Tarif die Genehmigung zu versagen, um zu gewährleisten, dass keine missbräuchliche Preissetzung erfolgt», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.
«Für T-Com kommt die Entscheidung der Regulierungsbehörde, den 10 Cent Tarif zu stoppen, überraschend. Das geplante Angebot ist auf überaus großes Interesse bei unseren Kunden gestoßen», so Achim Berg, T-Com Vorstand für Marketing und Vertrieb. Laut Berg plant T-Com in Kürze einen neuen Tarifantrag zu stellen. Der Antrag wird die Eckpunkte des abgelehnten Tarifmodells beinhalten: 60 Minuten Takt und ein monatliches Grundentgelt.
Die zuständige Beschlusskammer hat im konkreten Fall festgestellt, dass das beantragte monatliche Aufgeld in Höhe von 4,22 Euro (brutto) und die für jede Inlandsverbindung pro angefangene Stunde anfallenden 10 Cent offenkundig nicht ausreichen werden, die bei durchschnittlicher Nutzung des Angebots entstehenden Kosten zu decken und der «10 Cent-Tarif» somit unzulässige Abschläge enthält.
Durch diese Abschläge werden die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen unzumutbar beeinträchtigt, so die Regulierungsbehörde. Die Wettbewerber können einen entsprechenden Tarif bei dem vorhandenen Preisniveau der Vorleistungen, die sie von der DTAG beziehen, nicht nachbilden und damit wäre der Wettbewerb in diesem Bereich gefährdet, heißt es zu Begründung.
«Die Regulierungsbehörde hat den Auftrag, den Wettbewerb zu fördern und für faire Rahmenbedingungen im Markt zu sorgen. Bei einer Genehmigung des beantragten 10-Cent-Tarifs wäre ein chancengleicher Wettbewerb beeinträchtigt gewesen. Auch eine im Auftrag der RegTP durchgeführte Kurzstudie bestätigt die Notwendigkeit, diesem Tarif die Genehmigung zu versagen, um zu gewährleisten, dass keine missbräuchliche Preissetzung erfolgt», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.
«Für T-Com kommt die Entscheidung der Regulierungsbehörde, den 10 Cent Tarif zu stoppen, überraschend. Das geplante Angebot ist auf überaus großes Interesse bei unseren Kunden gestoßen», so Achim Berg, T-Com Vorstand für Marketing und Vertrieb. Laut Berg plant T-Com in Kürze einen neuen Tarifantrag zu stellen. Der Antrag wird die Eckpunkte des abgelehnten Tarifmodells beinhalten: 60 Minuten Takt und ein monatliches Grundentgelt.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11413.html